Schadensersatz ? Zurücktreten ?

Moin moin,

stellt euch doch mal folgendes szenario vor. da kauft jjemand eine eigentumswohnung. die ihm vorgestellt, besichtigt und beschrieben wird. ihr geht zum notar. vertrag wird gemacht. aber ihr steht noch nicht im grundbuch. da sagt einer der miteiugentümer - deine waschmaschine kommt mir nicht in den heizungskeller. (was durch den schornsteinfeger als lege artis und als OK abgesegnet wurde)
eine WM im bad lehnt dr käufer als unzumutbar ab. hat er doch schon viel geld in den heizungskeller zwecks aufstellung der maschiene investiert.
was kann/sollte er tun ? welche möglichkeiten hat er.
wohnung zurückgeben und sagen verkäufer du hast mist erzählt - kaufpreis plus aufwendeungen zurück ? (kaufpreis ist ja noch nicht geflossen)
oder minderung ? oder dritte lösung ?
der käufer findet eine WM im rücken beim rasieren unmöglich. und beim mittagsschlaf erst recht.
t.

Hallo,

ein Rücktritt vom Kaufvertrag scheidet in diesem Fall aus, es sei denn im Kaufvertrag findet sich hierzu ein Passus, der dem Käufer ein Rücktrittsrecht gibt.

Wenn die Eigentümergemeinschaft das Aufstellen einer Waschmaschine im Heizungskeller nicht duldet, stellt dieses keinen Mangel der Immobilie dar. Auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft dürfte hier nicht eingreifen.

Ich persönlich denke, dass es jedem Eigentümer zumutbar ist, seine Waschmaschine in seinen eigenen Wohnräumen aufzustellen. Ein Rechtsanspruch auf das Aufstellen des eigenen „Gerümpel“, Waschmaschinen, Trockner oder was auch immer in Gemeinschaftsräumen dürfte nicht bestehen.

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Hallo,

wird gemacht. aber ihr steht noch nicht im grundbuch. da sagt
einer der miteiugentümer - deine waschmaschine kommt mir nicht
in den heizungskeller.

was soll die Waschmaschine denn im Heizungskeller? Gäbe es einen Wasch- und Trockenraum, wäre es in der Tat ungewöhnlich, wenn jemand was dagegen hätte, dortselbst die passenden Maschinen aufzustellen. Beim Heizungskeller liegt jedoch keine gewöhnliche Nutzung vor, wenn man darin maschinell seine Wäsche wäscht. Insofern wäre hier wohl eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig, wobei die Frage ist, welche Mehrheitsverhältnisse da erforderlich sind. Die Aussage eines einzelnen Insassen reicht da sicherlich nicht aus.

Der Schornsteinfeger hat da übrigens gar nichts zu melden, weil der bestenfells sein technisches OK abgeben aber sicherlich nicht für die Eigentümer sprechen kann.

was kann/sollte er tun ? welche möglichkeiten hat er.
wohnung zurückgeben und sagen verkäufer du hast mist erzählt -

Hat der Verkäufer zugesichert, daß die Waschmaschine in den Heizungskeller kann?

Gruß,
Christian

Hallo,

wird gemacht. aber ihr steht noch nicht im grundbuch. da sagt
einer der miteiugentümer - deine waschmaschine kommt mir nicht
in den heizungskeller.

was soll die Waschmaschine denn im Heizungskeller? Gäbe es

:einen Wasch- und Trockenraum,
gibt es leider nicht

wäre es in der Tat ungewöhnlich,
wenn jemand was dagegen hätte, dortselbst die passenden
Maschinen aufzustellen. Beim Heizungskeller liegt jedoch keine
gewöhnliche Nutzung vor, wenn man darin maschinell seine
Wäsche wäscht. Insofern wäre hier wohl eine Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft notwendig, wobei die Frage ist, welche
Mehrheitsverhältnisse da erforderlich sind. Die Aussage eines
einzelnen Insassen reicht da sicherlich nicht aus.

die hausverwaltung meint ja eine stimme genügt. von 4

Der Schornsteinfeger hat da übrigens gar nichts zu melden,
weil der bestenfells sein technisches OK abgeben

ja so ist es

aber
sicherlich nicht für die Eigentümer sprechen kann.

was kann/sollte er tun ? welche möglichkeiten hat er.
wohnung zurückgeben und sagen verkäufer du hast mist erzählt -

Hat der Verkäufer zugesichert, daß die Waschmaschine in den
Heizungskeller kann?

definitiv ja. er hat es sogar vorgeschlagen.
t.

Gruß,
Christian