Schadensersatz

hatte 2012 hws op leider schief gelaufen behandlungsfehler klage eingereicht 2015 recht bekommen im urteil steht die Gegenseite verpflichtet sich für alle gegenwärtigen zukünftigen materiellen schäden immateriellen schäden aufzukommen,nun bin ich seit 36 Monaten aber nicht am stück arbeitsunfäig bin selbstständiger Gastronom meine Partnerin hat während meiner Arbeitsunfähigkeit den betrieb weiter geführt jetzt nicht mehr Trennung werde mein lokal aushilfe kann ich mir nicht leisten schliessen müssen,nun meine frage kann ich meinen Verdienstausfall als schadensersatz bedingt durch den behandlungsfehler geltend machen.

Ja. jedenfalls grundsätzlich und eine Ersatzperson bis zu deiner Genesung hätte auch bezahlt werden müssen.
Es kann aber sein, Aufgabe des Betriebs hat gar nichts unmittelbar mit der Operation zu tun. Dann wird es auch schwer dafür Ausfallkosten geltend zu machen
Frage dazu deinen Anwalt der dich im Rechtsstreit vertreten hatte. Alleine kannst Du da gar nichts erreichen.