Schadensersatzanspruch bei distaler radiusfraktur gegenüber haftpflicht

Guten Tag,
ich bin in einem Hotel beim Betreten des Restaurants über eine nicht gekennzeichnete Erhöhung im Fußboden gestolpert und habe mir dabei eine distale Radiusfraktur, die operative versorgt werden mußte, zugezogen. Nun bin ich seit über 6 Wochen krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Kann ich von der Haftpflicht des Hotels (ist mir bekannt) Schmerzensgeld und eine Differenzzahlung von Nettoeinkommen zum Krankengeld geltend machen?
WEr kann mir helfen? Dankeschön im voraus.
Gruß Doreen

hallo doreen,
die zuständige krankenkasse fragt nach der ursache. dort wird die haftpflichtversicherung des hotels angegeben, da die krankenkasse regress fordert.
ob ein verstoss gegen die verkehrssicherungspflichten und dadurch ein anspruch auf schmerzensgeld und erstattung der entstandenen kosten, einschl. der lohnfortzahlung kann nur eine pruefung durch die versicherungsgesellschaft festgestellt werden.
in jedem fall dem arbeitgeber, der die lohnfortzahlung gewaehrt die haftpflichtversicherungsnummer mitteilen.

gute besserung
wuenscht
rene hissler

Vielen Dank, dass Sie mich als Experten ausgewählt haben. Leider ist die Schadenmeldung so unvollständig, dass eine Beurteilung nicht möglich ist. Wie hoch war die Erhöhung? War es ein Schaden im Fußboden, eine Falte im Teppichläufer oder nur eine Art Treppenstufe? Und so weiter. Bei Personenschäden sollte aber, allein wegen den Schmerzensgeldansprüchen, immer ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Besteht eine Haftung des Restaurants werden diese Kosten auch von diesem in der Regel übernommen. Jeder andere Versuch diesen Fall abzuklären, auch wenn ich damit täglich zu tun habe, ist fahrlässig und nicht zu verantworten. Ich habe hier keine Bilder der Erhöhung, keine evtl. Gutachten, keinen richtigen Hergang, kann das Restaurant nicht befragen ob es schon in der Vergangenheit zu Schäden gekommen ist, etc. Bitte verstehen Sie, dass man solch ein Schaden nicht über diese Plattform klären kann. Mit freundlichen Grüßen

Hallo, erst mal Gute Besserung,

die Frage ist sehr schwer zu beantworten, es ist eine Streit Thema, Logisch sollte die Betriebshaftpflicht vom Hotel es übernehmen, der Streitpunkt ist, die Zuständigen vom Hotel können ja behaupten es sei sehr gut gekenzeichnet. Meine Empfehlung nehme einen Guten Anvalt es lohnt sich.

Gruss
Daniel

die Schadenersatzforderungen müssen direkt und sofort an das Hotel erfolgen die dann wiederum ihre Versicherung einschalten um den Schaden zu regulieren.

geht ja auch um Schmerzensgeld und um Verdienstausfall…

aber das muss alles kurzfristig und schnell erledigt werden!! Arztberichte gleich in Kopie beifügen wenn die Schadenmeldung erfolgt!!

Zeugen sind nicht unwichtig da sonst keien Chance besteht überhaupt etwas zu bekommen…!

für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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Danke für die schnelle Rückantwrt. Ich habe meinem Arbeitgeber die Daten der Haftpflichtversicherung mitgeteilt. Der Haftpflichtversicherung soll ich nun meine konkreten Forderungen mit Schmerzensgeld usw. aufmachen und ihnen auch Bilder etc. zusenden. Leider war ich nach meinem Sturz nicht in der Lage, noch Fotos zu machen, es gibt aber 4 Zeugen, die den Sturz gesehen haben, nach Aussage meiner Mutter exsitiert in dem Hotel eine Videoüberwachung, wo auch der Sturz zu sehen ist. Ich denke mal, daß mir nichts anderes übrig bleibt, als einen Anwalt einzuschalten und die Kosten dafür tragen zu müssen.
Dankeschön und noch einen schönen Tag.
Gruß Doreen

Zunächst einmal vielen Dank für ´die schnelle Antwort. Ich habe zwischenzeitlich den Fragebogen der zuständigen Haftpflicht erhalten, auf dem ich auch die Situation darlegen soll. Es handelte sich um einen gefliesten Fußboden, wo an der Schwelle zum Gastraum die Fliesen dann eine ca. 1cm hohe ERhöhung aufwiesen. Ich werde mich noch einmal an das Hotel wenden, ob mir evtl Bilder von der ERhebung zur Verfügung gestellt werden können, des weiteren gibt es auf einem Videoband eine kurze Aufzeichnung des Unfalls.Diese Aussage traf ein Kellner in dem Hotel gegenüber meiner Mutter. Ebenso war die erste Äußerung des Kellners, daß ja mal was bei dem Absatz passieren mußte.
Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehemn, um die Sachlage zu klären, auch wenn ich zunächst die Kosten dafür tragen muß.
Ich danke Ihnen für Ihre Meldung und wünsche moch einen schönen Nachmittag.
Mit freundlichem Gruß
Doreen

Die Einschaltung eines Anwaltes ist empfehlenswert - die Kosten werden bei einem Verschulden des Hotels von der Haftpflichtversicherung uebernommen.
Wenn die Haftpflichtversicherung geschrieben hat, dass sie naehere Angaben benoetigt ist das o.k. und kein Grund zur Sorge.
Beste Gruesse
rene hissler

Hallo Herr Wolter,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe die Haftpflichtversicherung vom Hotel nach Aufforderung genannt bekommen. Das Hotel hat sich erst nach meiner Meldung an den Versicherer gewandt und den Schaden mitgeteilt. Nun muß ich der Versicherung meine Schadensschilderung darlegen, Bilder, die ich aber nach meinem Sturz nicht machen konnte und ich kann z.Zt. kein Auto fahren auch jetzt noch nicht machen kann, einreichen, meine Ansprüche genau definieren (Schmerzensgeld, Verdienstausfall…). Ich denke mal, daß ich mir einen Anwalt nehmen muß, leider habe ich keine Rechtschutzversicherung (werde jetzt aber eine abschließen), sodaß ich erst einmal für die Anwaltskosten aufkommen muß. Ich hoffe ja auf einen Erfolg, ansonsten sieht es ganz schön bitter aus. Ich habe 4 Zeugen, die den Sturz gesehen haben, meine Mutter, die zu dem Zeitpunkt in dem Kurhotel war, hat von einem Angestellten des Hitels erfahren, daß es ein Videoband gibt, wo der Sturz zu sehen ist. Außerdem äußerte der Kellner, daß ja mal was passieren mußte. Ich danke Ihnen aber schon einmal für Ihre Antwort, vielleicht können Sie mir in dem Zusammenhang auch ein Angebot für eine RSV senden.
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Otto

Hallo,

einen Anwalt einzuschalten halte ich nicht für notwendig und ist auch viel zu teuer denn das Geld was Sie evtl. bekommen können Sie dann gleich weiter reichen an den RA!!!

Wenn das Schadenformular vorliegt füllen Sie es nach besten Wissen aus, fügen alle Zeugen mit Namen und Adresse bei, das Video besorgen Sie sich im Hotel, Fotos machen Sie oder jemand anders von der Unfallstelle wo alles gut zu sehen ist und dann zusammen mit den ärtzlichen Besch. wieder zurück an die Vers.!

Das Schmerzensgeld geben Sie einfach mit ca. 1.500€ an (streichen werden die immer noch was)

Und dann abwarten!!!

Eine Rechtschutz kostet je nach Bedarf 7-23€/Monat!!
Ein Angebot kann ich Ihnen gerne erstellen - dazu benötige ich aber Ihre persönlichen Daten die Sie mir gerne per Mail zukommen lassen! [email protected]

Ihre Mail abwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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