Hallo,
wie verhält es sich eigentlich bei Schäden, die das Opfer eines Einbruches selbst repariert? Gibt es für die selbst erbrachte Arbeitsleistung irgendeinen Schadensersatzanspruch?
Bsp.: Der Einbrecher hat irgendetwas beschädigt (z.B. die Gartenpforte eingetreten).
Wenn der Geschädigte nun einen Handwerker zur Reparatur beauftragt, zahlt das (inkl. ! Arbeitslohn) die Versicherung.
Was wenn er es selbst repariert? Das Material würde dann wohl auch die Versicherung zahlen. Kann man aber - als zivilrechtlichen Anspruch gegen den Täter - auch die eigene Arbeitszeit als Schadenesersatz geltend machen? Welche Anspruchsgrundlage?
Meine Frage ist nicht, ob die Versicherung das ggf. doch zahlt.
Die Frage ist vielmehr, woraus man für eigene Arbeitsleistung einen Schadensersatzanspruch herleiten kann.
Oder anders: Ist es nie sinnvoll die Reparatur selbst zu erledigen, da man dann Arbeitszeit vergeudet und nicht einen Cent dafür ersetzt bekommt?
Danke!
Jonas