Schadensersatzanspruch nach Arbeitsunfall

Während der Dienstzeit gab es einen Unfall, das Knie wurde aufgrund eines sturzes verletzt. Bei der beruflichen tätigkeit handelt es sich um die Briefzustellung mit dem Fahhrad. Alle zur verfügung stehenden Räder sind nicht 100 % in Ordnung d.h. entweder ist die Gangschaltung defekt , oder der Feststellknopf der Bremse, sogar sind die halterungen an den Satteln teilweise brüchig.

es kam zu einem Sturz da der Feststellknopf sich an der Bremse nicht richtig gelöst hatte.

Alle Dinge wie z.B. Meldung an den Arbeitgeber, aufsuchen des zuständigent Unfallchirurgen, und meldung an die Berufsgenossenschaft folgte. Mittlerweile ist der verunfallte nicht mehr in diesem Unternehmen tätig, nun stellt sich aber herraus, dass es folgeschäden durch den sturz gibt.

was ist zu tun? meldung an die berufsgenossenschaft? einen Anwalt konsultieren?

gerne möchte man die firma die verantwortungslos ihre defekten fahrräder zur verfügung hat auf schadensersatz verklagen.

Leider hatte ich etwas probleme den Text zu formulieren da man ja hier nicht die Ich oder Du form verwenden soll. Ich hoffe aber das es alles verständlich ist.

Vielen Dank

Hallo,
die BG zahlt.

Der AG nur bei Vorsatz.

http://www.studienservice.de/showthread.php?t=16626

VG
EK

Hallo

die BG zahlt.

Der AG nur bei Vorsatz.

Der AG zahlt auch, wenn ihn die BG in Regress nimmt, wofür die Chancen glücklicherweise ständig besser werden.

Selber zivilrechtlich auf Schadenerstaz verklagen kann man den AG nur für solche Schäden, die nicht von der BG ersetzt werden, z.B. verlorenes Privateigentum, und auf Schmerzensgeld.

Gruß
smalbop

Blödsinn
Hallo,

Der AG zahlt auch, wenn ihn die BG in Regress nimmt, wofür die
Chancen glücklicherweise ständig besser werden.

die Frage war, ob der AN den AG verklagen kann.

Selber zivilrechtlich auf Schadenerstaz verklagen kann man den
AG nur für solche Schäden, die nicht von der BG ersetzt
werden, z.B. … auf Schmerzensgeld.

Blödsinn. Der Haftungsausschluss erfasst natürlich auch das Schmerzensgeld.

http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/…

Bei allem Mitteilungsdrang in diesem Forum: Man muss nicht immer versuchen, einem Fuchs das Schleichen beizubringen.

VG
EK

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