folgendes Szenario bietet sich mir aktuell an:
Ich habe den Schlüssel für eine zentrale Schließanlage via Post verschickt und dieser ist nie, laut Verwaltung, angekommen. Ich habe danach die Kosten für den Austausch der Schließanlage selbst zahlen müssen, da meine Haftpflicht diesen Vorfall nicht bezahlt. Das Geld wurde überweisen und der Betrag war auch laut Experten realistisch. Nun meine Frage an Euch:
Soweit mir bekannt, steht mir mit Zahlung der neuen Schließanlage die alte zu. Sprich, ich kann Sie rechtlich einfordern. Stimmt dies? Gibt es Fristen, auf die ich achten muss? Ich habe dem Anwalt der Gegenpartei einen Zweizweiler zugeschickt (Einschreiben) und ihn binnen 14 Tage zur Aushändigung der Schließanlage durch seine Mandantschaft aufgefordert. Insofern er dieser Frist nicht nachkommt, wovon ich ausgehe, ist dann eine Klage möglich?
Werter Anfrager!
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist meiner Ansicht nach ein Rechtsexperte heranzuziehen. Ich bin keiner, ich bin nur ein Mieter, der in Fragen der Nebenkostenabrechnung so meine Erfahrungen gesammelt habe. In dieser Frage, von Ihnen gestellt, kann ich leider keine helfende Auskunft geben.
Ein Rechtsanwalt oder ein Schiedsgericht ist da die bessere Adresse.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“
ich schätze mal, hier geht es um die Überprüfung, ob die Hausverwaltung die komplette Schließanlage wirklich ausgetauscht hat oder zur Sicherstellung, dass die Schließanlage nicht in einem anderen Haus eingebaut wird um so Kosten zu sparen.
Sicherlich wäre auch interessant, ob bei der alten Schließanlage alle Schlüssel vorhanden sind oder ob noch ein anderer Mieter einen Schlüssel verloren hat und sich somit an den Kosten der neuen Anlage beteiligen müsste.
Aus dem Bauch heraus würde ich daher mit Ja antworten. Ob Sie aber tatsächlich ein „Eigentumsrecht“ an der alten Schließanlage haben, kann ich Ihnen nicht beantworten. Was passiert, wenn die Hausverwaltung die alte Schließanlage vernichtet hat? Ist sie dann zur Rückzahlung des Betrages fällig? Leider kann ich Ihnen hier keinen Paragrafen oder eine richterliche Entscheidung nennen, die Ihnen hilft.
der Geschädigte darf nach der erfolgten Schadensregulierung nicht besser da stehen, als vor Schadeneintritt. Deshalb ist die Schließanlage herauszugeben oder Wertersatz (Differenz alt/neu) zu leisten.
Schließlich hat der Vermieter nun eine neue sichere und eine gebrauchte unsichere Anlage, die er aber anderweitig noch verwerten könnte.
Da muss ich passen, einen solchen Fall kenne ich noch nicht.
Allerdings stellt sich mir die Frage: wozu klagen? Was ist daran für Sie von Vorteil?
Die alte SChließanlage einzufordern scheint mir dagegen logisch, das würde ich weiterverfolgen.
Grüße, Zita
Deine Frage zielt mehr in die Richtung allgemeines Sachenrecht als spezielles Hausverwaltungsrecht. Ich kann daher die Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Ich glaube nicht, dass die „kaputte“ Schließanlage in Dein Eigentum übergeht. Warum auch? Kenne einen ähnlichen Fall aus einem Pkw-Unfall, bei dem eine kaputte Stoßstange auch nach Bezahlung durch den Unfallgegner nicht (!) in dessen Eigentum überging.
logisch erscheint mir, dass die alte Anlage in Deinen Besitz übergegangen ist. Daraus ergibt sich logischerweise auch das Recht, diese ausgehändigt zu bekommen. Achte darauf, dass die Rechnung, die Du erhalten hast, nicht vom Vermieter, sondern von dem Unternehmen stammt, welches die Anlage ausgetauscht hat. Mit der Rechnung kannst Du dann dort auch nachfragen, was mit der ausgewechselten Anlage geschehen ist. Achte auch darauf, dass Du dann auch den Sicherungsschein, ergehört zwingend zu einer solchen Anlage, bekommst, denn nur damit kann man Schlüssel nachfertigen lassen. In vielen Fällen ist es auch so, dass es für solche Schließanlagen Ersatzzylinder gibt, die bei einem Schlüsselverlust ausgetauscht werden, sodass nicht die gesamte Anlage ausgetauscht werden muß.
Also, viel Glück bei den Recherchen. Hubert Steiger.