Hallo, ich hoffe hier finde ich nach langen suchen im World Wide Web endlich Rat!
Wohne seit Ende 2010 alleine in einer kleinen Haushälfte (72m²). Zahle monatlich einen Gasabschlag von 71 Euro. Musste bei meiner letzten Gasendabrechnung knappe 400 Euro Gas nachzahlen. Ich hatte mich schon sehr gewundert, da ich durch meinen Beruf kaum Zuhause bin und mein Motto „eher frieren, statt die Heizung anmmachen“ ist. Ich hab es so hingenommen und gezahlt. Jetzt etwa ein halbes Jahr später kam ein Monteur meines Gasversorgungsunternehmens, um den Gaszähler zu wechseln (Pflicht alle 6-8 Jahre). Dieser stellte dann durch ein Messgerät fest, dass ich innerhalb meiner Wohnung eine hohe Gaskonzentration habe, vorallem im Badezimmer (stand kurz vor der Sperrung).Er stellte eine undichte Stelle in der Gasleitung in Nähe des Thermoblock fest (4,5l pro Stunde). Habe sofort meinen Vermieter in Kenntnis gesetzt. (Wir haben ein sehr gutes Verhältnis und dieser ist stets bemüht) Sofort kam ein Unternehmen und morgen wird eine neue Leitung verlegt. Alles super und kein Problem. Jedoch ärgert es mich schon ein wenig da nicht nur Gas, sondern auch Geld in die Luft geblasen wurde. Nun meine eigentliche Frage: Kann ich einen Schadensersatzanspruch gegenüber meines Vermieters stellen aufgrund der undichten Gasleitung? z.B. Mietminderung oder teilweise Rückerstattung der hohen Gasnachzahlung? Gibt es hier irgendwelche gebräuchlichen Vorlagen im Internet? Lohnt es sich überhaupt? Bin über jeden Tipp dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
mit der beweisbaren Feststellung des Monteurs, dass die Gasleitung undicht war, ist eine Schadenersatzforderung berechtigt.
Zu empfehlen wäre, schriftlich den Vermieter auffordern, die Kosten für das nichtgenutzte Gas zu ersetzen; die Menge lässt sich doch errechnen. Der Arbeitspreis des Gases kann lt. letzter Abrechnung ermittelt werden.
Im Gespräch mit dem Vermieter sollte eine einvernehmliche Regelung gefunden werden.
Falls er das nicht akzeptiert oder keinen annehmbaren Kompromiss bereit ist einzugehen bleibt nur eine Klage. Dazu sollte ein RA beauftragt werden.
Ich hoffe es lässt sich im Guten regeln, denn der Vermieter ist für den einwandfreien Zustand der Leitung verantwortlich.
Gruß suver