Es wurde am 31.12.08 gekündigt (zum 01.02.09). Grund war beruflich bedingter Ortswechsel (600 km). Außerdem wurden die schriftliche Erklärung von drei Nachmietern, die bereit waren zum 01.02.09 in die Wohnung zu ziehen, an den Vermieter weitergeleitet.
Der Vermieter kam der Aufforderung sich einen von zwei vorgeschlagenen Terminen für die Wohnungsabnahme nicht nach. Er meldete sich nicht. Die Schlüssel wurden daraufhin an seine Adresse per Post geschickt, mit der Bitte die Nebenkosten auf das genannte Konto zu erstatten.
1995 war ein Handwerker in der Wohnung, der beim Anschluss einer Waschmaschine einen Wasserschaden verursachte. Es war ein Versicherungsfall und der Vermieter wurde darüber informiert. Er bestellte einen befreundeten Gutachter, der ein Schadensprotokoll aufnahm (u. a. den Fußboden, der dadurch aufgequollen war). Der Vermieter wahrscheinlich den Schaden über die Versicherung geltend gemacht und fordert jetzt, bei Auszug des Mieters, Schadensersatz für die Erneuerung des Fußbodens. Außerdem fordert er eine neue Duschkabine. Die alte Kabine ist ca. 20 Jahre alt und hat einen Sprung (durch den Mieter verursacht). Dann fordert er noch die vollständige Renovierung des Hausflures. Hier sind durch den Umzug Kratzspuren an der gestrichenen Rauhfasertapete. Die Forderung beträgt ca. 1.000 Euro (d. h. neue Tapeten und Anstrich sowie Entsorgen der alten Tapeten). Dann fordert er noch drei Monatsmieten. Es wurde bis einschließlich Januar Miete bezahlt. Die drei Monate wären Ende März abgelaufen. Im Mietrecht steht ein Urteil über Sonderkündigungsrecht bei beruflich bedingten Ortswechsel. Außerdem wurden ja drei Nachmieter gestellt. Zeugen über den Zustand der Wohnung gibt es auch. Der Schriftverkehr erfolgte über Einwurfeinschreiben.
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