Schadensersatzansprüche gegen Minderjährige

Folgendes ist passiert:

POL-HH: 040519-1. Hoher Sachschaden - zwei Mädchen beschädigen 80 Fahrzeuge

19.05.2004 - 09:48 Uhr
Hamburg (ots) - Tatzeit: 19.05.2004, 04.15 Uhr Tatort:
Hamburg-Marienthal, Alphonsstraße und umliegende Straßen

Zwei 17-jährige Mädchen haben am Mittwochmorgen ca. 80 parkende
Fahrzeuge im Hamburger Stadtteil Marienthal beschädigt und wurden
vorläufig festgenommen.

Ein Zeuge bemerkte die beiden Hamburgerinnen im Bereich der
Schimmelmannstraße. Die beiden Mädchen hatten einen Gegenstand aus
Metall dabei und zerkratzen zum Parken abgestellte Fahrzeuge bzw.
kratzten Symbole oder Schriftzüge in den Fahrzeuglack. Der Mann
alarmierte die Polizei und beobachtete die Mädchen. Polizeibeamte des
Polizeikommissariates 37 nahmen die beiden Jugendlichen an der
Einmündung zum Asserstieg vorläufig fest und brachten sie zum PK 37.
Wie die Beamten mitteilten, hatten die beiden 17-Jährigen aus
Hamburg-Rahlstedt den Ernst der Lage nicht erkannt und amüsierten
sich, weil sie von der Polizei festgenommen wurden. Beide Mädchen
waren alkoholisiert. Die Alkoholtests ergaben 1,4 und 1, 1 Promille.

Welche Möglichkeiten haben die Geschädigten Ihren Schadensersatz geltend zu machen. Haften auch die Erziehungsberichtigten oder kann man nur gegen die beiden Täterinnen den Schadensersatz geltend machen?
Wie könnte man vorgehen und wie könnte so etwas ausgehen?

Danke und Gruß
Mirko Rechtenbach

Welche Möglichkeiten haben die Geschädigten Ihren
Schadensersatz geltend zu machen. Haften auch die
Erziehungsberichtigten oder kann man nur gegen die beiden
Täterinnen den Schadensersatz geltend machen?

Die Erziehungsberechtigten haften nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, was man bei 17-jährigen wohl eher ausschließen kann. Also bleiben nur die Tätierinnen selbst.

LG
Stuffi