Schadensersatzansprüche? - Haus NICHT fertig

Hallo zusammen,

kann mir jmd. sagen ob/welche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, wenn folgender Fall vorliegt:

  • Haus gekauft „schlüsselfertig“
  • Notarieller Kauffertrag im Februar 09 unterzeichnet
  • mit dem Verkäufer eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass alle Arbeiten im/um das Haus bis spät. zum 31.10.09 fertiggestellt sind

Jetzt ist mittlerweile Oktober und es ist noch so viel zu tun, dass es immer wahrscheinlicher wird, dass die Arbeiten unmöglich fertig werden.
Zumal die vom Verkäufer selbst organisierten Arbeiter/Handwerker nur sporadisch arbeiten… d.h. 1 Woche kommt mal 1 Arbeiter für 2 Tage, dann wieder Tage/Wochenlang geht nichts mehr.

Trotz mehrmaligen Anschreibens, kommt vom Verkäufer immer wieder die Aussage „wir melden uns“…

Wie sähen die Schadensersatzansprüche in diesem Fall aus, wenn die Arbeiten tatsächlich nicht zum 31.10.09 erledigt sind?
Welche Ansprüche kann man dem Verkäufer gegenüber geltend machen?

Vielen Dank für Eure Tipps.

Grüsse
Simone

Hallo zusammen,

kann mir jmd. sagen ob/welche Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden könnten, wenn folgender Fall vorliegt:

  • Haus gekauft „schlüsselfertig“
  • Notarieller Kauffertrag im Februar 09 unterzeichnet
  • mit dem Verkäufer eine schriftliche Vereinbarung getroffen,
    dass alle Arbeiten im/um das Haus bis spät. zum 31.10.09
    fertiggestellt sind

Jetzt ist mittlerweile Oktober und es ist noch so viel zu tun,
dass es immer wahrscheinlicher wird, dass die Arbeiten
unmöglich fertig werden.
Zumal die vom Verkäufer selbst organisierten
Arbeiter/Handwerker nur sporadisch arbeiten… d.h. 1 Woche
kommt mal 1 Arbeiter für 2 Tage, dann wieder Tage/Wochenlang
geht nichts mehr.

Trotz mehrmaligen Anschreibens, kommt vom Verkäufer immer
wieder die Aussage „wir melden uns“…

Wie sähen die Schadensersatzansprüche in diesem Fall aus, wenn
die Arbeiten tatsächlich nicht zum 31.10.09 erledigt sind?
Welche Ansprüche kann man dem Verkäufer gegenüber geltend
machen?

Vielen Dank für Eure Tipps.

Grüsse

Hallo Simone,

was steht den im Kaufvertrag? Ist der Fertigstellungstermin pönalisiert, dann ist alles klar und Du hast sehr gute Karten und automatisch Anspruch auf die Pönale. Ist der Termin „nur so“ festgehalten, dann mußt Du im Kleingedruckten weiterlesen. Ich kann mir nicht vorstellen, das bei einem Bauträger nicht in den Vertragsbedingungen steht, dass Schadensersatzansprüche bei Terminüberschreitung anerkannt werden. Du mußt also die Ochsentour reiten: sobald der Termin verstrichen ist, den Unternehmer in Verzug setzen, angemessene Nachfrist gewähren und ab Nachfristtermin Schadensersatzansprüche anmelden. Das ganze würde ich aber nur über einen Anwalt regeln.
Wolfgang D.

Wie sähen die Schadensersatzansprüche in diesem Fall aus, wenn
die Arbeiten tatsächlich nicht zum 31.10.09 erledigt sind?

Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass ein belegbarer Schaden entstanden ist. Ist das der Fall kann der nachweisbare Betrag vom säumigen vertragspartner eingefordert werden.

Welche Ansprüche kann man dem Verkäufer gegenüber geltend machen?

Das hängt vom Vertrag ab. Wenn kein Fertigstellunsgtermin zugesichert wurde, kann man gar nichts geltend machen.