Schadensersatzansprüche nach Kanalisationsüberflutung

Situation:
Nach 40 Jahren tritt jetzt ein Elementarschaden (nicht versichert) auf Grund hoher Niederschläge ein. Der Keller wird 20 cm zum 2. Mal innerhalb drei Wochen überflutet. Das Eindringen des Wasser kommt aus der Toilette herausgesprudelt. Ursache ist, daß die Straßenkanalisation nicht die Mengen in der Neuzeit aufnehmen kann, und somit drücken die Wassermassen in die untenliegenden Kellertoiletten (ohne Stauklappe) der gesamten Straße. In diesem Gebiet in Lüdinghausen befinden sich ein kürzlich erstelltes neues Wohngebiete und eine überarbeitete Kläranlage.

Frage:

  1. Kann man die Stadt in Haftung nehmen?
  2. Können die neuen Wohngebiete dieses mitverursachen?
  3. Kann die Kläranlage eine Mitschuld treffen?
  4. Sind die Straßenabwassertunnels zur damailgen Zeit zu klein berechnet worden?

Ich vermute, daß der Betroffene mit dem Risiko leben muß. Vielleicht gibt es jedoch einen Erfahrungsbericht, der hier weiterhilft.

Vielen Dank für eine Antwort.

MfG Günter Gburek

Hallo!

N E I N

Wenn man im Haus Entwässerungsgegenstände UNTERHALB der Rückstauebene(das ist i.d.R. die Straßenoberkante) betreibt, MUSS man sich selbst vor Rückstau schützen.

Punkt, ohne Ausnahmen und ohne wenn und aber !

Und das kann man ja, Rückstauklappen/Ventile oder Hebeanlage nutzen.

Denn es kam doch nicht etwa über Kellerfenster hinein, sondern tatsächlich aus der Leitung zurück.

MfG
duck313

Hallo Günter!

Ich vermute, daß man mit dem Risiko leben muß.

Nein.

Vielleicht gibt es jedoch ein Erfahrungsbericht, der hier weiterhilft.

Rückstauventil einbauen und alles ist gut.

Gruß
Wolfgang