Ein Mieter ist vor 2 Monaten in eine Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses gezogen. Seit dem Einzug kann der Mieter das Schlafzimmer aus folgenden Gründen nicht nutzen:
- Der Vermieter sagte nach Einzug - nach 2 Tagen - als der Mieter sich über die Geräusche informieren wollte, dass der VORMIETER sich auch schon beschwert hat, dass der Gaszähler so laut rattert. Später sagte der VM, dass der VORMIETER sein Bett an die andere Wand gestellt habe und er somit wieder schlafen konnte…
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lauter, ratternder Gaszähler (obwohl dieser angeblich vom Vermieter ausgetauscht wurde von den Stadtwerken und der VM den Zähler in Styropor gepackt hat). Der Gaszähler rattert weiter, wenn auch nicht mehr so laut. Der Mieter kann jedoch nicht schlafen, weil es sehr nervtötend ist, wie ein Wasserhahn der tropft. Der Zähler hängt rückseitig an der Wand zum Schlafzimmer. Zudem liegt ein Vorratsraum direkt neben dem Schlafzimmer. Hier ist in der Wand ein Belüftungsloch eingebaut, das wohl zudem den Schall überträgt.Der Vermieter sagte, dass der Zähler umgehängt werden könnte.
Die Kosten betragen ca. 600-800,00 €, die vom Mieter zu zahlen sind. -
laute Duschgeräusche (Filter) und Toilettengeräusche: Die Geräusche sind übermäßig laut und da der VM morgens um 4.00 Uhr duscht und danach seine Frau um 6.00 Uhr kann der Mieter unterhalb in der Wohnung in seinem Schlafzimmer nicht schlafen.
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Die Heizung springt morgens früh an und es ist sehr laut im Schlafzimmer, so dass man hier wieder geweckt wird.
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Brummende Heizungsanlage: Wenn man hier auf der Toilette sitzt, hört man die Heizungsanlage brummen.
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Auch hört man die Waschmaschine und Trockner im Schlafzimmer laut, da sich rückseitig hinter der Wand die Waschküche befindet. Zudem liegt ein Vorratsraum direkt neben dem Schlafzimmer. Hier ist in der Wand ein Belüftungsloch eingebaut, das wohl zudem den Schall überträgt.
*Ein Heizungs- und Sanitärfachmann des Mieters war vor Ort und hat die lauten Geräusche bestätigt. Er sagte, dass er soetwas noch nie so laut gehört hat. Die Leitungen laufen alle in den Fußboden des Schlafzimmers.Er riet dem Mieter so schnell wie möglich auszuziehen.
Der Mieter kann das Schlafzimmer seit Einzug in die Wohnung vor 2 Monaten nicht nutzen. Aufgrund der großen Geräusche und des resultierenden Schalfmangels, ist er nun auf der Suche nach einem neuen Zuhause.
Kann er Schadensersatzansprüche gegen den VM stellen?
Zumal der VM bereits erwähnte, dass der Vormieter sich ebenfalls schon beschwerte? Zudem weil das Schlafzimmer seit Einzug nicht genutzt werden kann?
Weiterhin Umzugskosten? Kosten für den Einbau einer Küche (es steht im Übergabeprotokoll, dass bei Auszug eine Küche vorhanden sein muss)?
+Für Antworten - Anregungen herzlichen DANK!