Schadensersatzbei betrügerischem Ebay verkauf

Hi
bin wieder mal bei einem Ebaykauf gelinkt worden, ist soweit ja nichts neues, aber in diesem Fall schon echt übel.
Habe mir einen " Technisch und Optisch in gutem Zustand absolut Fahrbereit" 125er motorroller gekauft.
Emails ausgetauscht, Anmeldung und Überführung aufgrund der wiederholten Bestätigung der Fahrbereitschaft und des guten Zustandes organisiert, 500Km mit dem Zug angereist, Kennzeichen angebaut zum Tanken losgefahren und siehe da Reifendruck 0,4 bar vorne, 0,8 Bar hinten.
Hauptständer setzt schon bei leichter Kurvenfahrt etwas auf, gut Vorsichtig Fahren.
Hinterradbremse wircklich extrem mies.
Ach so, Kupplung rupft ein wenig.
Gut beginne die Fahrt und stelle fest das ding macht gerade mal 70 Sachen, das sind mindestens 20 zu wenig.
Na klar, wie auch sonst.
Bin schon echt sauer, aber dann nach knapp 13km Ausfall des Antriebriemens,
Habe Glück und bekomme Hilfe von Anwohnern, aber Samstagnachmittag ist nix mit Werkstätten oder so.
Also versuche ich den Verkäufer zu erreichen, na klar werde immer wieder weggedrückt, irgendwann, mit anderer Nummer (Handy geliehen) geht der Verkäufer ran und dann das übliche gelaber, kann nix dafür, soll sehen wie ich das hinkriege und na klar alles in einem Ton der alles andere als angemessen ist.
Gut keine möglichkeit die Mängel zu beseitigen und somit die Fahrt fortzusetzten, Roller bei den netten Leuten untergestellt und mit dem Zug nach Hause.

Jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gemacht und wie ist das ausgegangen?

P.S.:In dem Ebay Angebot hatte der Verkäufer vergessen den Passus des Haftungausschlusses einzubringen.

Danke für eure Antworten im voraus

P.S.:In dem Ebay Angebot hatte der Verkäufer vergessen den
Passus des Haftungausschlusses einzubringen.

Sehr gut aufgepasst. Dem Verkäufer muss man zwar den Roller wie gekauft wieder vor die Türe stellen und man kann sein Geld notfalls mit Mahnbescheid wieder einfordern. Aber der Rest wegen den angefallenen Reparaturen bleibt an einem hängen.

Das nennt sich Lehrgeld.

???

P.S.:In dem Ebay Angebot hatte der Verkäufer vergessen den
Passus des Haftungausschlusses einzubringen.

Sehr gut aufgepasst. Dem Verkäufer muss man zwar den Roller
wie gekauft wieder vor die Türe stellen und man kann sein Geld
notfalls mit Mahnbescheid wieder einfordern. Aber der Rest
wegen den angefallenen Reparaturen bleibt an einem hängen.

???

Zu dem Erfüllungsort der Nachbesserung gibt es ja unterschiedliche Meinungen, der BGB sieht das in der Urteilsbegründung aber nicht so eindeutig wie Du. Auf welcher Grundlage der Käufer sein Geld zurückfordern kann erschließt sich mir ebenso wenig, wie die Aussage, er müsse angefallene Reparaturen bezahlen.

Gruß

S.J.

FAQ:1129 (owt)