Schadensersatzfoderderung Balkon Wasserschaden

Hallo Miteinander,

ich möchte Euch kurz mein aktuelles Problem schildern.

Wir wohnen in einer Wohnung im 3. OG. Dort haben wir den einzigsten Balkon, der mit einem kleinen Gulli, ca 10,10 cm und einem halb Zoll Rohr direkt nach Aussen abgeleitet wird.

Unser Balkon ist im Sommer immer sehr gut bepflanzt und wir tragen Sorge dass der Ausguss auch immer schön von Pflanzenresten frei ist, so dass der Ablauf von Regenwasser und der gleichen gewährleistet wird.

Der vorletzte Mieter unter uns, dessen Wohnung direkt unter unserem Balkon ist, hatte in den vergangen Jahren immer das Problem, dass Feuchtigkeit durch die Decke eindrang ins besondere bei starken Regenfällen, was der Vermieter immer auf mangelndes Lüften geschoben hat.

Der Vermieter hat sich dass dann letztes Jahr bevor die Wohnung unter uns renoviert wurde angesehen, und uns schriftlich mitgeteilt dass angeblich von unserer Seite nicht sichergestellt war, dass der Ablauf frei ist und angeblich durch Planzenreste den Ablauf verhindert.

Die Wohnung unter uns wurde mittlerweile renoviert.
Letzte Woche gab es Tau- und Regenwetter, und Sonntag Abend monierte der Mieter unter uns, dass Wasser durch seine Decke eindrang. Der Ablauf am Balkon war aber frei, es lag ausserdem noch eine Menge Schnee auf dem Balkon.

Der Vermieter sah sich das mit einem Kollegen am nächsten Taq bei uns an und meinte es kommt wohl von dem zu kleinen Ausguss und machte sich Bilder.

Gestern erhielten wir vom Vermieter ein Schreiben, wo er uns Schadensersatz Ansprüche anmeldete, die darauf resultieren dass wir vermehrt nicht sichergestellt haben, dass das Wasser durch einen freien Ablauf ablaufen kann und nun vermehrt Schaden entstanden ist.

Er beschuldigte uns, einen Wasserschlauch zur Bewässerung einzusetzen, was allerdings eine Lichterkette ist, und unsere Bepflanzung die Punktbelastung des Balkon erhöht.

Ich weis im Moment nicht weiter ob ich das gleich zum Anwalt geben soll oder wie ich mich verhalten soll.

Wir achten immer darauf dass der Ablauf frei ist.

Habt Ihr uns da einige rechtliche Tips?

S ne ähnliche konstellation hatte ich mal im Keller einer ETW-Anlage, Schuld am Eindringen des Wassers vom Balkon in die Decke, waren die kaputten Fließen auf dem Balkon und das vom Fließenleger falsch angelegte Gefälle, an STelle von innen nach außen genau umgekehrt.
Bei solchen Forderungen seitens eines Vermieters, würde ich das erstmnal ablehnen, da Baumängel ja nicht ausgeschlossen sind, außerdem müßte er euch das VErschulden nachweisen.
Ihm aber auch mitteilen, dass man zum Mietershcutzbund oder zum Rechtsanwalt geht, wenn man sich seiner SAche 100%ig sicher ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mal angenommen die beweisen uns aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen, dass wir das verschuldet haben, welche Versicherung würde dass dann übernehmen? Die Hausrat oder die Haftpflicht?

Guten Tag,