Person B richtet in der Wohnung von Person A erheblichen Schaden an. Glücklicherweise hat Person A antsprechend vorgesorgt und Kaution verlangt.
Jetzt ist Person B ausgezogen und Person A möchte gerne wissen wie Schadensersatzforderungen zu stellen sind und vorallem wie lange diese Zeit hat?
2 Wochen nach Auszug hat Person A (Vermieter) von Person (B)einen Brief erhalten in welchem er aufgefordert wird die komplette Kaution zurückzuzahlen. Person B (Mieter) hatte weder die Schlüssel zurückgegeben noch die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand verlassen. Es gab kein
Übergabeprotokoll.
Es wird verlangt ein Datum zu nennen und die Kaution in Bar auszuzahlen. Falls Person A nicht antwortet sollen innerhalb von 2 Wochen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Ist das rechtens?? Gegen was soll denn hier geklagt werden? Der Vermieter darf sich doch bis zu 6 Monate Zeit lassen für evtl. Schadenersatzansprüche. Kann der Brief ignoriert werden?
na, da hat der vermeiter doch die besten karten, dass er alles von der kaution abziehen kann, was nicht vom mieter brav erledigt wird, inclusive dem austausch des schlosses und dem meitausfall für die zeit der renovierung
den prozeß kann man wohl recht gelassen von mieterchen abwarten
wenn der Mieter auszieht und keine Schlüssel abgibt, keine Übergabe macht, muss er streng genommen sogar noch weiterhin Miete zahlen, da die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel (!) zu seinen Pflichten aus dem Mietvertrag zählt.
Die Kaution kann der VM a) sechs Monate (ca.) einbehalten um auch gegen versteckte Mängel noch gesichert zu sein und b) darüber hinaus ggf. einen Teil bis zum Ende der Nebenkostenabrechnungsfrist zur Deckung voraussichtlicher Nachzahlungen.
Viele Mieter glauben heute, wenn sie schon mal vorsorglich die Keule „rechtliche Schritte“ rausholen, spurt der VM. Völlig unbeleckt bezüglich ihrer eigenen Pflichten, aber absolut sicher was ihre (angeblichen) Rechte betrifft, wollen sie selbstverständlich erst mal ihre Kohle haben - mit ordentlich Zinsen bitte.
Egal ob hier Beispielfälle aus Mieter- oder VM-Sicht beschrieben werden, oft genug kann man vor lauter Kopfschütteln überhaupt nix mehr schreiben (Gott sei Dank hab ich mal das Blindschreiben gelernt).