Schadensersatzforderung

Tach zusammen,

ich hätte wohl mal gerne gewusst, wie man eine Schadensersatzforderung stellt, und nat. auch wo?

Was muss ich beachten, dass die Forderung auch „gut über die Bühne geht“?

Welche rechtlichen Konsequenzen hat das für die „schadenverursachende Person“?

Gruß
Orakel

Den Schadenersatz muss man beim Verursacher einfordern. Am besten schriftlich und mit Beweisen. Reagiert der nicht, muss Klage erhoben werden.

Hallo Orakel,

da wir keine Orakel sind wäre es nützlich wenn Du die Geschichte etwas mehr ausschmückst.

Was soll den passiert sein? Eventuell ein Fall für die Haftpflichtversicherung…?

Viele Grüße

Lumpi

Den Schadenersatz muss man beim Verursacher einfordern.

Auf diese Idee wäre der Fragesteller womöglich selbst gekommen. Umso wichtiger ist es, dass man sich zu dieser Frage nur äußert, wenn man wirklich mehr weiß als der Fragesteller.

Mir fallen ad hoc diverse Konstellationen ein, in denen keineswegs der Verursacher (alleiniger) Anspruchsgegner ist, z.B. §§ 7 StVG, 115 VVG, 278 BGB. Die Frage lässt sich also ohne weitere Angaben nicht sachgerecht beantworten.

Am
besten schriftlich und mit Beweisen. Reagiert der nicht, muss
Klage erhoben werden.

Wieso nicht ein Mahnbescheid? Oder einfach mal einen Anwalt einschalten? Und was ist, wenn der reagiert, aber den Anspruch zurückweist oder nur teilweise erfüllt?