Ein Lebensmittel Discounter wird umgebaut , an dem Discounter hängen am Bauzaun rund um den Parkplatz , am Einkaufswagen Pavilion und am Gebäude mehrere richtig grosse eigentlich unübersehbare Plakate : wegen Umbaumassnahmen vom 20.08.2012 bis 20.09.2012 geschlossen.
Am 21.08 stehen auf dem Kundenparkplatz nur Lieferwagen und Kleinlaster der Handwerker , vom Elektriker , Schlosser , Fliesenleger , Schreiner usw der Parkplatz ist gut halb voll , aber eben nur mit Handwerker-Auto’s
eine Kundin fährt trotztdem auf den Parkplatz und will einkaufen .
zur gleichen Zeit geht ein Handwerker zu seinem Lieferwagen und geht an die dort abgestellte Kühlbox um etwas zu trinken.
er nimmt die Cola Flasche heraus , dreht sich um , da er annimmt das die Flasche spritzen wird und schraubt sie auf .
genau in dem moment kommt diese Kundin ganz knapp an der hinteren Flügeltür des Kleintransporters vorbei , der Handwerker konnte Sie nicht kommen sehen , da er Rückwärts zu der Tür stand und sie durch diese Tür auch nicht zu sehen gewesen wäre .
Wie erwartet spritzte die Cola Flasche beim aufdrehen und genau in dem moment befand sich die Kundin keine 20 cm neben dem Handwerker und bekam eine Ladung Cola ab.
Die Kundin , die eine weisse Hose und ein weisses Oberteil trug , sah ziemlich besudelt aus und regte sich entsprechend auf und fordert nun Schadensersatz .
Der Markt ist aber wegen Umbau geschlossen , eigentlich hätte es diese Kundin gar nicht zu diesem Zeitpunkt auf diesem Parkplatz geben dürfen , die 5 Stk am Bauzaun befestigten Hinweissschilder sind etwa 2 meter x 5 meter gross , sowie die 3 Schilder am Einkaufwagenpavilion auch etwa selbige grösse haben.
sowie das der Traffic durch Handwerker Fahrzeuge und umherlaufende Handwerker , sowie aufgebaute Kreissägen , Rohrschneider usw auch eindeutig zu einer Baustelle gehören und nicht zu einem geöffneten Einkaufsmarkt .
Muss der Handwerker jetzt seine Privathaftpflicht bemühen , bzw der Chef seine Betriebshaftpflicht , oder ist die Kundin für diese Misere verantwortlich
Ein Supermarktparkplatz ist ein quasi-öffentlicher Verkehrsraum und deswegen gehört um die Baustelle herum ein Bauzaun, um Dritte vor Schaden jeglicher Art zu schützen - indem man sie nämlich von vornherein dran hindert, den Parkplatz zu betreten.
Fußgänger sind nämlich weder verpflichtet, überhaupt lesen zu können, noch sind Supermarktkunden verpflichtet, sich die Schaufenster anzusehen, bevor sie den Laden betreten. Ein Colatrinker ist dagegen verpflichtet, sich zu vergewissern, dass er nicht nur sich selbst, sondern überhaupt niemanden - weder Kunden noch Kollegen noch andere Handwerker noch den Auftraggeber - mit seiner Colabrühe bespritzen kann beim Öffnen der von ihm offenbar kurz zuvor sinnlos durchgeschüttelten Flasche.
Ein Supermarktparkplatz ist ein quasi-öffentlicher
Verkehrsraum und deswegen gehört um die Baustelle herum ein
Bauzaun, um Dritte vor Schaden jeglicher Art zu schützen -
indem man sie nämlich von vornherein dran hindert, den
Parkplatz zu betreten.
Hi
Zitat des obigen Beitrag’s Anfangs :
Ein Lebensmittel Discounter wird umgebaut , an dem Discounter hängen am BAUZAUN rund um den Parkplatz , am Einkaufswagen Pavilion und am Gebäude mehrere richtig grosse eigentlich unübersehbare Plakate : wegen Umbaumassnahmen vom 20.08.2012 bis 20.09.2012 geschlossen.
Wie man der Ausführung entnimmt , war ein Bauzaun rund um das Gelände aufgestellt , lediglich die Einfahrt war wegen der Zufahrt für Handwerker geöffnet .
Auch hat der Handwerker nicht unsinnig die Cola Flasche zuvor geschüttelt , sondern der Lieferwagen wurde ca 1 Std vorher gefahren.
Fahren ist ja keine Sinnfreie tätigkeit
Nach Ansicht des Handwerkers war die Kundin nicht unbedingt mit Intelligenz überhäuft , So als Metapherne erklärung würde man sagen , wenn Diese Person bei den Asterix Folgen mitgespielt hätte , hätte man Ihr den Namen " Raffreingarnix" gegeben
Wie man der Ausführung entnimmt , war ein Bauzaun rund um das
Gelände aufgestellt , lediglich die Einfahrt war wegen der
Zufahrt für Handwerker geöffnet .
Die Handwerker waren doch aber bereits drin - und offenbar mit dem Vesper beschäftigt. Wieso war also der Bauzaun noch offen? Auf meinen Baustellen läuft das so: Aussteigen-Bauzaun öffnen-Einsteigen-Reinfahren-Aussteigen-Bauzaun schließen. Auf meinen Baustellen laufen deshalb auch keine ver(w)irrte Passanten herum. Es ist Aufgabe der Bauleitung, darauf zu achten und die Handwerker dazu anzuhalten, die Baustellenordnung zu befolgen. Baustellenkoordination eben.
Auch hat der Handwerker nicht unsinnig die Cola Flasche zuvor
geschüttelt , sondern der Lieferwagen wurde ca 1 Std vorher
gefahren.
Fahren ist ja keine Sinnfreie tätigkeit
Cola trinken aber schon. Nee, im Ernst: Man kann das Gesöff verspritzen, soveil man mag. Aber wenn man jemanden trifft, ist man halt schadenersatzpflichtig. Egal ob der Geschädigte nach Einschätzung des Schädigers dumm ist oder nicht.
Wenn ich dein eingeparktes Auto ramme, kann ich mich auch nicht drauf rausreden, dass du trotz deutlicher Beschilderung die Parkscheibe vergessen hast und also gar nicht dort hättest stehen dürfen.
einen SE-anspruch würde ich, wenn man auf seiten des handewerkers steht, auf zweierlei weise verneinen.
keine fahrlässigkeit iSd §§ 823, 276 Abs.2 bgb, da der handwerker nicht damit rechnen brauchte, dass sich kunden auf dem umzäunten und ausgewiesenen baugelände befinden.
falls der anspruch trotzdem durchgehen sollte, ist zumindest von einem mitverschulden der kundin nach § 254 bgb auszugehen. die reduzierung des anspruchs kann bis auf 0 zurückgehen. dies z.b. auch mit der begründung, dass man vor und hinter baufahrzeugen etwas sorgfalt walten lässt bzw. ein aufmerksamer kunde nicht das gelände betreten hätte…
Hi,
da der Betreiber einer Baustelle haftet, würde ich diese Argumentation der Einfachheit halber der Bauherren-HP überlassen. Diese wird dann abwehren, regulieren oder unter Berücksichtigung einer evtl. Mithaftung teilweise bezahlen.
Je nach Schadenhöhe wird dann möglicherweise ein Regress geprüft.
Mit welcher Begründung ist hier die Abwehr der zutreffenden Haftpflicht möglich ?
Bisher ist nicht bekannt ob die Kundin überhaupt lesen kann.
Außerdem vermute ich, dass die Baustelle nicht rund um abgesperrt war.