Schadensersatzforderung 4 Monate nach Krad-Kauf

Herr Voolsen verkauft am 03.01.13 von privat an privat ein KRad (Bj. 2002) mit einem Standartkaufvertrag vom TÜV Süd unter Auschluss jeglicher Haftung für Sachmängel und nach besten Wissen und Gewissen, da er kein Zweiradmechaniker ist. Der Interessent hatte das KRad besichtigt und für gut befunden, so dass sich schnell ein gemeinsam verhandelter Preis ergab. Da der Käufer Führerscheinneuling war, konnte er dieses Motorrad nicht probefahren, da es über 141 PS verfügte. Verkäufer bot ihm an, für ihn eine Drossel zu organiseren und dann bei seiner Werkstatt auch einbauen zu lassen. Wie sich herausstellen sollte, würde es diese neue Drossel (Regelung wurde 2012 geändert und die PS-Leistung für Neulinge von 34 auf 48 heraufgesetzt) jedoch erst etliche Woche später geben, so dass der Verkäufer ihm anbot, das Krad bis vor die Haustür des Käufers (ca. 120 KM) zu überführen, damit er es vor Ort ab/ummelden und dann bei einer Werkstatt seines Vertrauens umrüsten kann. Darauf ging er ein, so dass der Verkäufer ihm dann das KRad in der 2.KW 2013 in Dortmund übergeben konnte. Die Fahrt verlief einwandfrei, so das jegliche Sachmängel ausgeschlossen werden konnten. Am 27.04.13 erfährt der Verkäufer, dass der Käufer einen Anwalt und Gutachter beauftragt hat. Er wirft vor, dass sich erhebliche Mängel an Kupplung (neu verbaut in 09.2012), Federgabel (Original von 2002) und an einem angeblichen Benzinnotschalter vorhanden wären. So zumindest angeblich lt. eines Gutachten.
Der Käufer teilte telefonisch mit, dass das Motorrad auf der Seite lag und Benzin ausgelaufen sei, weswegen er dann abgeschleppt werden musste. (Verdacht: er hatte einen Unfall verursacht). Daraufhin habe er das Gutachten erstellen lassen und sich juristisch beraten lassen und mit einer Anzeige wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf gedroht, wenn der Verkäufer alles verleugnen würde.
Das Krad hatte im März 2012 den letzten TÜV und da gab es nur 2 geringe Mängel (Blinker/-relais sollten gewechselt werden, Fussrasten spätestens 2014 zum neuen TÜV ersetzten lassen), die direkt behoben wurden.

Die Frage nun: Kann der Käufer knapp vier Monaten nach Kauf eines KRads noch Schadensersatz, bzw. eine Minderung des Kaufpreises fordern? Zwar hat er das telefonisch so nicht direkt gesagt, doch alles deutet darauf hin, dass es seine Absicht ist, das zu erzielen.

Desweiteren hat der Verkäufer dann durch seine Versicherung erfahren, dass der Käufer das KRad erst am 28.03.13 umgemeldet hat, obwohl vertraglich vereinbart war, dass er unverzüglich, jedoch spätestens am dritten Werktag nach Übergabe (wäre also spätestens am Montag der 3.KW Pflicht gewesen) dies zu erledigen hätte. Dies widerum entspricht einem deutlichen Vertragsbruch und falls er in der Zwischenzeit auch mit dem noch auf den Namen des Verkäufers angemeldetem KRad gefahren sein sollte, dürfte er dafür ja auch haftbar gemacht werden?! Als der Käufer (Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr) darauf hin angesprochen wurde, schwieg er nur.

Wie sehen die Chancen für den Käufer aus, seine geplante Klage vor Gericht durchzubekommen?

Tach!

Wie sehen die Chancen für den Käufer aus, seine geplante Klage
vor Gericht durchzubekommen?

Schlecht bis unmöglich.

Da würde ich mich (obwohl natürlich kein Jurist) entspannt zurücklehnen und abwarten, was kommt.

Sollte der Käufer noch einmal anrufen, könnte man ihn darüber informieren, dass man, sollte er die Sache weiter verfolgen, seinerseits die aufgrund der verspäteten Ummeldung des Krads angefallenen Mehrkosten für KfZ-Steuer und Versicherung vom Käufer einfrdern werde.

Vermutlich hat er sich mit dem Ding auf die Nase gelegt und versucht´s halt jetzt mal.

Das passiert immer öfter. Hatte einen ähnlichen Fall bei einem Motorrad vor 4 Jahren. Ausschluß der Sachmängelhaftung, keine verteckten Mängel, sicheres, technisch einwandfreies Motorrad mit neuen Reifen (obwohl dies bei Verkauf nicht vereinbart war), ehrlicher Deal mit rechtssicherem Kaufvertrag meinerseits.
Der Käufer, ein Fahranfänger, schlachtete innerhalb eines Sommers die Kupplung und wollte sie ersetzt haben.
Ich bot ihm an, das Motorrad für 100 Eur zurückzunehmen (5.500 Eur war der Verkaufspreis). Er schimpfte dann ein wenig und ich hörte nie wieder von ihm.

Gruß,
M.