Hallo zusammen,
hier mein „Problem“. Vorab, ich weiß, dass es in nahezu jeglicher Form schon im Forum aufgetaucht ist, habe aber keine konkrete Antwort auf meine Frage gefunden.
Kurze Einleitung: Habe einen Gebrauchtwagen gekauft, Kupplung ist durch und habe das Auto zwecks Kostenvoranschlag in eine Werkstatt bringen lassen. Es ist ein Gebrauchtwagen und hat ganze 2 Tage gehalten.
Dementsprechend möchte ich nun Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen lassen. Er hat mich zwei mal am Telefon abgewürgt mit den Worten er würde das Auto nicht reparieren.
Meine Frage: Kann dieses Abwürgen und Verweigern vor Gericht als Verweigerung der Nachbesserung gemäß §281 II BGB ausgelegt werden?
P.S.: Der Händler weiß nichts davon, dass das Auto in einer Werkstatt steht. Er ist etwa 120 KM weit weg, sodass ich es nicht direkt zu ihm schleppen lassen konnte…
Liebe Grüße und besten Dank!!!