Schadensersatzforderung Autohändler

Hallo zusammen,

hier mein „Problem“. Vorab, ich weiß, dass es in nahezu jeglicher Form schon im Forum aufgetaucht ist, habe aber keine konkrete Antwort auf meine Frage gefunden.

Kurze Einleitung: Habe einen Gebrauchtwagen gekauft, Kupplung ist durch und habe das Auto zwecks Kostenvoranschlag in eine Werkstatt bringen lassen. Es ist ein Gebrauchtwagen und hat ganze 2 Tage gehalten.
Dementsprechend möchte ich nun Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen lassen. Er hat mich zwei mal am Telefon abgewürgt mit den Worten er würde das Auto nicht reparieren.

Meine Frage: Kann dieses Abwürgen und Verweigern vor Gericht als Verweigerung der Nachbesserung gemäß §281 II BGB ausgelegt werden?

P.S.: Der Händler weiß nichts davon, dass das Auto in einer Werkstatt steht. Er ist etwa 120 KM weit weg, sodass ich es nicht direkt zu ihm schleppen lassen konnte…

Liebe Grüße und besten Dank!!!

Hallo !

worauf willst Du hinaus ?

Ein rechtliches Problem allemal.

Du willst offenbar wegen der Weigerung in Fremdwerkstatt reparieren lassen und den Verkäufer dafür zahlen lassen,richtig ?

Sehe ich schon so,aber kann man denn beim Telefonat überhaupt selbst etwas nachweisen,man hätte formal den Mangel gerügt und auf Nachbesserung bestanden ?
Ein Brief wäre da schon sicherer mit fester Termnsetzung und Ankündigung was danach passieren soll,nämlich Fremdwerkstatt und Kostenübernahme.
Das A und O ist aber,ist es ein Mangel der der Gewährleistung unterliegt ? 2 Tage nach Kauf ist sehr kurz,aber das allein ?

MfG
duck313

Hi

A … ist das hier das falsche Board , denn hier sind Kfz -Meister u.ä. unterwegs die dir helfen könnten die Kupplung zu tauschen , aber in Rechtstreitigkeiten doch eher nicht so bewandert sind

— Bitte in das Rechtsbrett ----

B … seit X Jahren reden ADAC , Fachleute , Kfz Handwerker , Fachzeitschriften wie Auto Motor Sport usw usw usw davon , das man bei jeder TÜV / GÜS / DEKRA Station einen Gebrauchtwagen Check für 30,- Euro machen kann .
immer und immer wieder kaufen Leute gebrauchte Auto’s und haben einen Treudoofen glauben , das bei Gebrauchtwagen die Nicht von Vertragswerkstätten kommen , alles OK ist .

Also als Rat : Als Lehre für das nächste mal wegstecken , eine neue Kupplung ist ja nicht so teuer oder das nächste mal den Wagen bei einem Vertragspartner des Fahrzeugherstellers kaufen !

Ich habe im Dezember / Januar diesen Jahres ein bestimmtes Audi Modell gesucht , ich habe mir 28 Fahrzeuge angesehen und nur 2 davon waren technich so brauchbar , das man mit Preisminderungden den Kauf eingehen konnte , ein Einwandfreier war gar nicht dabei !

gruss

Toni

MOD: falsches Brett
Der Artikel wurde abgeschlossen, weil er

a) im falschen Brett steht -> allgemeine Rechtsfragen
b) wegen FAQ:1129 nicht verschoben werden kann
c) bis zur allfälligen Löschung als Warnbeispiel für andere Frager dient.

Gruss Harald