Cleopatra hat bei einer Großbank 2008 ca. 60.000.-- Euro in einen offenen Immobilienfonds investiert, weil der Berater diesen hauseigenen und alleinvertreibenden Fonds als krisenfest und sicherer als Festgeld angepriesen hat. Cleopatra steigt sonst niemals so hoch, sondern eher mit weniger als der Häfte ein, das sie auf der sicheren Seite sein möchte, daher aufteilt und nur relativ sichere Anlagen bevorzugt! Es gibt kein Protokoll usw.! Nun musste Cleopatra schnell verkaufen, da der Fonds geschlossen wurde, natürlich mit Verlust, die Bank erklärt sich nun „großzügig“ bereit, Cleopatra dahingehend abzufinden, als hätte das Geschäft nie stattgefunden, also die eingesetzte Summe (60.Tsd.)sollen ausgegelichen werden, aber für die 2,5 Jahre der zinslosen Kreditvergabe an die Bank soll es keine Entschädigung geben.
Cleo will das nicht hinnehmen, wenigstens / mindestens „Sparbuchzinsen/Tagesgeldzinsen“ von 2% auf den Gesamtbetrag für die zwei Jahre (ca. 3.000.-Euro) fordert sie!
Ist das korrekt, oder kann die Bank so handeln, als wäre die Anlage nie getätigt worden, das ist doch kein Schadensersatz meint Cleopatra, sondern ein „Betrugsversuch“ der Bank!?
Bitte helft ihr, ganz lieben Dank sagt die alte Frau…