Schadensersatzforderung gegen Handelsvertreter

Lieber „Tetris“

Als Ausländer (Südamerika) kann ich Dir nicht viel helfen, aber möchte einige Komentare machen:

Unglaublich scheint mir dass Dein Bekannter u. sein Kollege von Anfang an ihre Arbeit nicht rechstgemäss erfüllt haben. Was soll dass heissen dass der Antrag des Kunden nicht mit den wichtigen Angaben von Tarif u. Laufzeit ausgefüllt wurde weil man nicht wusste was „richtig“ sei. Mein lieber Gott, solche Sachen gibt es doch nicht in einem anständigen Vertrieb. Erstens sind die Vermittler schuldig, dann ein Büro, und letzten Endes auch noch der Kunde, der solch unergänzte Dokumente nicht annehmen darf.

Dass der Kunde erst nach 9 (neun) Jahren reklamiert ist doch auch ulkig. Auf jeden Fall betrifft die Reklamation nicht nur Deinen Bekannten sondern auch dem anderen Kollege, da ja beide falsch gehandelt haben.

Dein paar Schlussgedanken sind eigentlich richtig. Ein Rechtsanwalt wird bestimmt derselben Meinung sein. Ich würde dementsprechend Deinem Bekannten vorschlagen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden , mit dessen Hilfe er
den Schadenersatz sich sparen könnte.

Viel Glück,

Rolf Kümmerlin
Concepción, Chile

Der AWD kann fordern was er will. Das ist die eine Sache. Ob es ihm auch zusteht eine andere.
Nachdem 9 JAhre lang die Police gezahlt wurde kann auch hier keine Unwissenheit unterstellt werden.
Was die Rückabwicklung betrifft gelte bestimmte Regelungen, und wenn Ihr Bekannter Provision dafür erhalten hat, (Siehe Vertreterabrechnung)wird diese Provision natürlich zurückverlangt. Aber das nur nach belegbarer Rückabwicklung. Lässt der Kunde den Betrag aus dem vorhandenen Guthaben auszahlen und die Police vorzeitig abrechnen kommt es dann auch wieder darauf an, wer die Provision kassiert hat und wie lange die Stornohaftung angesetzt war.

MfG

Hallo,

bekannt ist ja, dass der AWD mit seinem geschssten Oberguru Maschmeyer eine Drückerkolonne ist.
Ich würde einen guten Verbraucherschutzanwalt(googeln) aufsuchen oder mich an die Verbraucherberatung wenden.
Zahlen würde ich keinesfalls, denn so wie das klingt hat der AWD nichts in der Hand, was diese Summe von 2000 € rechtfertigt.Bitte nichts unterschreiben, bloß nicht.

Hallo tetris,
tja, wer sich in die Mühlen eine Strukturvertriebes begibt …
Ich bin kein Anwalt. Allerdings ist die Vorgehensweise der beiden Berater nicht wirklich kundenfreundlich und transparent erfolgt.
Ob es zu einem rechtssicheren Vertrag gekommen ist muss ein Anwalt prüfen.
Fakt ist jedoch das der AWD sich mit dem Versicherungsnehmer augenscheinlich geeinigt hat.
Und ab da greifen die Modalitäten des Vertragsverhältnisses zwischen dem AWD und Deinem Bekannten.
Im Vertragswerk muss dahingehend etwas enthalten sein was einem weiter helfen kann. Akzeptieren würde ich die Entscheidung so nicht.
Denn erstens ist der Vertragsabschluss 9 Jahre her. Stornohaftungsrelevante Zeiten sollten bereits vorbei sein.
Wer hat denn die Provision aus dem Vertrag damals erhalten? Auch das muss im Vertrag mit dem AWD geregelt sein.
Hilft das? Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße aus dem, heute, verregneten München.
Heiko Fichter

Hall Heiko,

mein Bekannter wollte dem Kunden gar nicht schaden.
Er wußte seinerzeit nicht welches der korrekte Tarif war, aus dem grunde hat man auch die Laufzeit zunächst weg gelassen. Dann hat er sich erkundigt und die Laufzeit eingetragen. Ja AWD hat sich mit Kunden geeinigt.
Die Provision hat mein Bekannter erhalten, allerdings nur anteilsmäßig (rund 300,-€).

Ich weiß auch nicht, alles sehr ärgerlich.
Mein Bakannter hat nur Angst, daß nach 9 Jahren noch Forderungen auf ihn zukommen…

Hallo Tetris,
die Bedenken kann ich durchaus verstehen. Das unterstelle ich das man einem anderen in Finanzangelegenheiten nicht schaden möchte. Allerdings ist das bei den Strukturvertrieben anders ja nur selten möglich. Wer abhängig berät kann den Kunden nicht unschädlich beraten …
Und Unwissenheit … das kennen wir ja. Wenn ich jemandem etwas anbeite und selber nicht weiss was es genau ist dann schade ich durch diese Unwissenheit ja bereits. Für einen Vermittler ist die längstmögliche Laufzeit unter Provisionsgesichtspunkten immer die beste Wahl. Denn die Provision wird berechnet aus der Bewertungssumme. Und die umso größer je mehr „kalkuliertes“ Kapital in den Vertrag hinein gezahlt wird. Also 100 EUR mtl. bei 10 Jahren Laufzeit sind schlechter als bei 30 Jahren Laufzeit. Damit ist die Provision für einen 30-Jahresvertrag deutlich höher …
Und gerade die Laufzeit eines Vertrages kann ich mit dem Kunden genau abstimmen. Denn der weiß wann er Geld zurück haben möchte.
Aber gut, da will ich mich gar nicht weiter auslassen.

Den Ärger hat Dein Bekannter ja jetzt bereits auf dem Tisch.
Eine Schadensersatzforderung begründet sich immer auf dem Verlust von Geldern.
Wenn sich der AWD mit dem Kunden geeinigt hat dann hat der Kunde wohl nachweisen können das der AWD einen Fehler gemacht hat. Und damit der Kunde damit nicht die Presse mobilisiert und dadurch weiteren Ärger provoziert einigt man sich eben.
Ich vermute das der Vertrag rückwirkend zum Vertragsbeginn aufgelöst wurde und dem Kunden alle eingezahlten Gelder erstattet wurden. Vielleicht sogar noch mit einem gewissen Zins, denn ganz ohne Ertrag wird der Kunde das nicht akzeptiert haben.
Ich kann Deinem Bekannten nur raten sich einen Anwalt zu nehmen und die Vertragsunterlagen genauestens zu prüfen. Alles andere wäre einfach in´s Blaue hinein geraten. Und das hilft ihm nicht weiter.
Das das weitere Kosten verursacht ist mir klar. Sowie Ärger und Zeitaufwand. Aber ohne wird es nicht gehen.
Auch wäre es interessant zu wissen wie der AWD auf die Summe von EUR 2.000 an Schadenersatz kommt.
Doch wie bereits erwähnt, es wird sich sicherlich in den Vertragsbedingungen etwas finden lassen. Und einen Vertrag zwischen AWD und Deinem Bekannten wird es ja wohl gegeben haben.
Viele Grüße
Heiko Fichter

Hallo Once,
nur zur Info: Mein Bekannter ist der „Micky-Maus-Vertreter“, der Kollege der dabei war, ist der Kollege des Kunden und nun immer noch Mitarbeiter beim Strukturvertrieb.
Mein Bekannter hat die Anträge haben nicht unterschrieben bzw. es läßt sich definitiv nicht erkennen wer unterschrieben hat.
Dies ist scheinbar seine einzige „Trumpfkarte“?
Oder wie siehst du das?

Es geht um die Rückforderung vom AWD bzw. der Gesellschaft des vermittelten Vertrages, oder?! Unterschriften sind erst mal sekundär, wichtig ist doch wer damals wie viel Provision bekam. Und die steht den Vermittlern (AWD, Micky Maus und Bekannten des Kunden) nun, nach Rückabwicklung des Vertrages, nicht mehr zu. :Hallo Once,

nur zur Info: Mein Bekannter ist der „Micky-Maus-Vertreter“,
der Kollege der dabei war, ist der Kollege des Kunden und nun
immer noch Mitarbeiter beim Strukturvertrieb.
Mein Bekannter hat die Anträge haben nicht unterschrieben bzw.
es läßt sich definitiv nicht erkennen wer unterschrieben hat.
Dies ist scheinbar seine einzige „Trumpfkarte“?
Oder wie siehst du das?

Sorry, mit dieser Thematik kenne ich mich nicht aus.

kann da leider nichts dazu sagen

Zur Info: Habe mich nun rechtlich beraten lassen, der Anwalt sagt folgendes:"dass der Vorwurf der Urkundenfälschung nicht aufrecht erhalten werden kann. Es handelt sich hier lediglich um die Präzisierung eines unvollständigen Antrages.

Den einzigen Vorwurf den man sich gefallen lassen kann ist, dass man den Kunden nicht über eine Änderung bzw. Nachtrag informiert hat.

Bei Erhalt der Versicherungspolice erlangte der Kunde Kenntnis von einer Änderung, dieser Änderung hätte er widersprechen müssen."

Anwalt schlägt Vergleich über 500,-€ vor.

Zur Info: Habe mich nun rechtlich beraten lassen, der Anwalt sagt folgendes:"dass der Vorwurf der Urkundenfälschung nicht aufrecht erhalten werden kann. Es handelt sich hier lediglich um die Präzisierung eines unvollständigen Antrages.

Den einzigen Vorwurf den man sich gefallen lassen kann ist, dass man den Kunden nicht über eine Änderung bzw. Nachtrag informiert hat.

Bei Erhalt der Versicherungspolice erlangte der Kunde Kenntnis von einer Änderung, dieser Änderung hätte er widersprechen müssen."

Anwalt schlägt Vergleich über 500,-€ vor…

Das ist ja mal eine ansprechende und gute Nachricht.
Bin gespannt ob die Gegenseite das akzeptiert.
Hältst Du mich auf dem Laufenden?
Gruß
Heiko Fichter

So ähnlich habe ich mich auch mit der alten Gesellschaft auseinandergesetzt, nur dass es eben noch vor Gericht ging. Dem nach soll der Bekannte es als Lehrgeld sehen und Haken dran (selbstverständlich mit Zustimmung der Gesellschaft-schriftlich).

Danke für die Info, zwigt mal wieder, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird… House