Schadensersatzforderung gegen Handelsvertreter

Liebe/-r Experte/-in,

habe folgendes Problem:
Vor 9 Jahren (11/2002) hat ein Bekannter als Vertreter HGB 84
mit einem weiteren Kollegen einem Kunden eine Fondspolice vermittelt. Beim Antrag (Durchschrift für den Kunden) hatten die beiden seinerzeit den Tarif und die Laufzeit zunächst nicht ausgefüllt, da man nicht wußte was „richtig“ war.
Die beiden waren als nebenberuflicher Vermittler tätig (Strukturvertrieb)!!
Im Büro hat man den Antrag für die Versicherung dann komplett ausgefüllt (LAufzeit und Tarif wurde eingetragen). Unterschrieben hat mein Bekannter den Antrag NICHT,
wer es gemacht hat läßt sich nicht nachvollziehen. Die Unterschrift ist nicht leserlich, nur ein Strich.

Der Antrag wurde dann bei der Versicherung eingereicht und policiert. Nun nach 9 Jahren kommt der Kunde und sagt, daß er den Tarif und die Laufzeit so nicht haben wollte und daß der Antrag gefälscht wurde.
Mit dem Strukturvertrieb (bei dem mein Bekannter damals arbeitete) hat der Kunde sich scheinbar geeinigt (Rückabwicklung).
Nun verlangt aber der AWD (so heißt der Strukturvertrieb) Schadensersatz in Höhe von 2000,-€ von meinem Bekannten.
Wie kann er sich hier gegen wehren?
Ein paar Gedanken:
a) Er ist nicht alleine beim Kunden gewesen
b) Er hat den Antrag nicht unterschrieben, bzw. man kann es ihm nicht nachweisen
c) Der Kunde hat doch eine Police bekommen, wo die Laufzeit und der Tarif zu entnehmen sei

Mein Bekannter bittet um schnelle Hilfe!

Danke

Gruß

tetris

Hallo!

Meines Erachtens nach ist der Vorgang verjährt - wehren kann er sich mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Versicherungsrecht / Vertriebsrecht.

MfG
CKH

Hi Christian,

verjährt ist „erst“ nach 10 Jahren.Leider!

Klar, zum Anwalt gehen macht Sinn, kann aber auch Geld kosten. Müßte wissen inwieweit die Gegenseite Recht bekommen wird/ kann?!

Versicherungsvertrag war schwebend unwirksam (Angaben auf Antrag und Vertrag sind nicht identisch gewesen). Der Schadenersatz dürfte die Rückforderung der damals ausgezahlten Vermittlungsprovision sein. Ansonsten ist dem Unternehmen meiner Ansicht nach kein Schaden entstanden, und wenn dann von Ihrem hauptberuflichen Vermittler verursacht. Falls die Provision damals für den Tippgeber niedriger war als die nun zurückgeforderten € 2000,-- würde ich mir anwaltlichen Rat suchen. Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Hallo,
Du bist hier in der falschen Abteilung. Hier gibt es Ratschläge zu Versicherungen. Dein Thema wäre Recht. Abgesehen davon, ich würde einen auf dieses Thema spezialisierten RA beauftragen.
Gruss WB

Hallo,
der Vertrag ist aber doch zustande gekommen, da der Kunde eine Police erhalten hat und dort die geänderten Daten (z.b. Laufzeit) gesehen hat (haben muß).

Ich denke auch, daß die 2000,-€ die Provision der Versicherung an den Strukturvertrieb war.
Mein Bekannter war damals Teamleiter und hat rund 500,-€ erhalten, der Kollege der dabei war ebenfalls.

Wie sieht das mit der Unterschrift aus? Die ist keinem zuzuordnen, außerdem ist man zu zweit gewesen.

Gruß

tetris

Sorry, aber das ist glasklar ein Fall für den Rechtsanwalt und nicht für ein Forum.

Hinsichtlich der Verjährung von Provisionsrückforderungen (hierbei handelt es sich vermutlich ja um solche) habe ich mal gegoogelt:
Verjährung

„Bis zum 15. Dezember 2004 galt für alle Ansprüche aus dem Handelsver-tretervertragsverhältnis eine einheitliche Verjährung von 4 Jahren gemäß § 88 HGB. Diese wurde aufgehoben. Es gilt jetzt die allgemeine Verjährung des BGB von 3 Jahren. Für Ansprüche, die vor dem 15.12.04 entstanden und an diesem Tag noch nicht verjährt waren, gelten die Übergangsregelungen des Art. 229 EGBGB“

Nichtsdestotrotz empfehle dringend ein Gespräch mit einem Fachanwalt, denn nur der kann sagen, ob Aussicht auf Erfolg besteht oder nicht.

MfG
CKH

Hallo,

das ist ein Fall für einen Fachanwalt für Kapitalanlagen! Hoffentlich habt ihr eine Rechtschutzversicherung oder geht zum Verbraucherschutz. Leider kann ich hier keinen Ratschlag geben.

Gruß
Josch

Wenn der AWD diese 2000,–€ fordert, hat Ihr Bekannter diese auch schon als Provision bei Abschluss bekommen.

Wie lange die Provisionshaftungszeiten bei AWD genau sind, ist mir nicht bekannt. Bei manchen Strukturvertrieben gehen diese bis zu 10 Jahre. D.h wenn der Kunde nach 9 Jahren kündigt, ist muss der Handelsvertreter die Provision zurückzahlen. Bei manchen anteilig über den Zeitraum, bei anderen wiederrum werden automatisch für diesen Fall Rückstellungskonten gebildet.

Im Handelsvertretervertrag sollte aber alles genau geregelt sein.

Ein Vertrag ist eben nicht zustande gekommen, er war die ganze Zeit schwebend unwirksam und ist deshalb, als der Kunde dass spitzgekriegt hat (wahrscheinlich unterstützt vom nächsten Berater, rückwirkend aufgehoben worden. Keine Beitragseinnahmen bedeutet auch keine Provision. Wie die € 2000 sich erklären muß der AWD belegen.

Ok, verstehe ich,
aber eine Rückforderung nach 9 Jahren?

außerdem hat mein Bekannter ja keine 2000,-€ Prov. bekommen, sondern nur einen Anteil davon.

Soll er den AWD mal um eine Aufstellung bitten?

Die Versicherungsgesellschaft hätte ja niemals den Vertrag rückabgewickelt wenn die rechtliche Lage sie nicht dazu gezwungen hätte. Und die € 2000 müssen natürlich erklärt werden und dann kann Ihr Bekannter schauen wie er weiter verfährt

Hi Once,

das kann aber so ganz nicht stimmen. Denn der Antrag für die Versicherung wurde ja verändert, dann policiert und an den Kunden geschickt. Durch sein Stillschweigen hat er die Daten anerkannt und es kam ein Vertrag zustande.
Der Antrag beim Kunden enthielt z.B. die Laufzeit nicht und hatte einen anderen Tarif.
Ich schätze die Versicherungsgesellschaft hat auf Kulanz den Vertrag zurück gewickelt und nun versucht der AWD die Provision vom Vermittler zurück zu bekommen.

Guten Tag tetris,
ja aja der Strucki und die lieben Bekannten und Verwandten…
Überlegung: Es gab auch 2002 schon die Beraterhaftung (Fehlberatung) für die die Unternehmen eine Vermögensschadenhaftpflicht für ihre Mitarbeiter (Agenturen, Hauptberufler) oder auch der zeichnungsberechtigte selbst abschliessen sollte, musste oder konnte. - Ggf. dort Fehleberatung melden und Schadenersatz fordern, muss aber als Fehler in der Beratung (z.zB. „fehlendes Tarifwissen“ angezeigt werden).
Andere Überlegung: Hat denn der Bekannte damals überhaupt 2000 € bekommen oder nur einen Teil davon, da die meiste Prov. in der Struktur verloren geht?!
3. Überlegung: Wer hat denn die Urkundenfälschung begangen- der ist nach BGB haftbar zu machen und ggf. privatrechtlich einzuklagen.
4. Überlegung: Zeuge suchen und Mahnbescheid (wenn es soweit kommt) widersprechen und auf ein Verfahren ankommen lassen. Meines Erachtens muss der „Betrüger“ haften und nicht der beisitztende Tippgeber.
Abschliessend… mehr kann ich jetzt nicht auskramen, aber die Gesellschaft, die jetzt rückabwickeln will, hat wohl den kürzestem Weg zum Ex-Kunde und wird sich wegen der öffentlichen Wirkung auch dafür entscheiden. Die Angriffsposition ist der Vertrieb von Herrn M. mit deren wiederrechtlichen „Fälschungsmethoden“. Der Widerspruch wegen fehlender Unterlagen zu Beginn des Versicherungsvertrages erlischt ein Jahr nach Beginn des Vertrages und der dazugehörigen dauernden ratierlichen Buchungen.

Sorry mehr weiss ich nicht, das ENDE würde mich aber interessieren… House

Wenn in der Police nicht markiert worden ist in welchen Punkten Sie sich vom Antrag unterscheidet ist der Vertrag schwebend unwirksam. Der Kunde hatte eine Durchschrift des Antrages und die entsprach nicht dem späteren Vertrag, und die Abweichung vom Antrag war nicht vermerkt! Der AWD-Vermittler hat nur sein Exemplar verändert. Handwerklicher Fehler eines Micky-Maus-Vertreters mit seinem unwissenden Tippgeber. De
r Kunde hat sich seinem Schicksal ergeben, bis ihm dann endlich jemand einen Ausweg aufgezeigt hat, auch wenn es erst nach 9 Jahren passiert ist. So ist das Leben. Da dein Kumpel mangels Wissen wahrscheinlich die wenigste Schuld trifft soll er am besten zum Anwalt gehen. Hoffentlich ist er rechtsschutzversichert.

Hi house,
die Vermögenschadenhaftpflicht würde nicht greifen, da es sich um vorsätzlich, zumindest grob fahrlässige Änderung gehe. Dies können wir „knicken“.
2)Der Bekannte hat nur einen Bruchteil (max 500,-€) erhalten.
3)Die Änderungen hat mein Bekannter schon gemacht, ABER er bestreitet die Unterschrift. Antrag beim Kunden
wurde gar nicht unterschrieben, Unterschrift auf Antrag für Versicherung ist nur ein Strich.
4) Mein Bekannter war ja „dienstälter“ als der Kollege der nun immer noch dabei ist, derjenige der dabei war, war ja Tippgeber. Beide hatten halt kein Ahnung.

Ich halte dich auf dem Laufenden.

Hallo,

heir handelt es sich um eine rechtliche Frage. Diese sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt klären. Das ganze scheint mir fast betrügerischen Charakter zu haben.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

nein, er ist nicht rechtschutzversichert.

Aber gern,

hatte selbst zum Ende meiner eigenen Tätigkeit ähnliches und es ging aus wie das Schiessen zu Hornberg…- Am Schluss hat der Kunde seinen Willen bekommen, und der Vermittler, Mittler muss sehen wo er bleibt.
Noch kleiner Anhang in Sachen Recht: Selbst wenn er verurteilt wird, solange nicht mehr als 30 Tagessätze als Strafe herauskommen, gilt er als nicht vorbestraft und ohne Eintrag. Bei mir ging es damals um ein Vielfaches mehr (Dank an die lieben Nachvertreter) und das Verfaheren wurde mit Auflage von Zahlung von 600 € EINGESTELLT. - Also keine Angst dabei…

Grüsse an den Bekannten und „Wissen ist Macht, nichts wissen macht aber in Dtld. nichts (nicht viel)“ - er soll es als Lehrgeld sehen.

Danke für die RE House