Schadensersatzforderung wegen Antragsfälschung

Hallo,
habe folgendes Problem:
Vor 9 Jahren (11/2002) hat ein Bekannter als Vertreter HGB 84
mit einem weiteren Kollegen einem Kunden eine Fondspolice vermittelt. Beim Antrag (Durchschrift für den Kunden) hatten die beiden seinerzeit den Tarif und die Laufzeit zunächst nicht ausgefüllt, da man nicht wußte was „richtig“ war.
Die beiden waren als nebenberuflicher Vermittler tätig (Strukturvertrieb)!!
Im Büro hat man den Antrag für die Versicherung dann komplett ausgefüllt (LAufzeit und Tarif wurde eingetragen). Unterschrieben hat mein Bekannter den Antrag NICHT,
wer es gemacht hat läßt sich nicht nachvollziehen. Die Unterschrift ist nicht leserlich, nur ein Strich.

Der Antrag wurde dann bei der Versicherung eingereicht und policiert. Nun nach 9 Jahren kommt der Kunde und sagt, daß er den Tarif und die Laufzeit so nicht haben wollte und daß der Antrag gefälscht wurde.
Mit dem Strukturvertrieb (bei dem mein Bekannter damals arbeitete) hat der Kunde sich scheinbar geeinigt (Rückabwicklung).
Nun verlangt aber der AWD (so heißt der Strukturvertrieb) Schadensersatz in Höhe von 2000,-€ von meinem Bekannten.
Wie kann er sich hier gegen wehren?
Ein paar Gedanken:
a) Er ist nicht alleine beim Kunden gewesen
b) Er hat den Antrag nicht unterschrieben, bzw. man kann es ihm nicht nachweisen
c) Der Kunde hat doch eine Police bekommen, wo die Laufzeit und der Tarif zu entnehmen sei

Mein Bekannter bittet um schnelle Hilfe!

Danke

Gruß

tetris

Hallo tetris,

leider kann ich Dir bei Deinem Problem nicht helfen, da ich mit Versicherungswirtschaft nichts zu tun habe… in solch einem Fall würde ich einen Anwalt konsultieren.#
mIT freundlichen Grüssen Wiskey

Hallo Tetris,

dieses Thema geht weit ins Detail, und da eine konkrete Forderung auf dem Tisch liegt, ist es auch recht kritisch, so daß ich Deinem Freund den Besuch eines Anwaltes nahelege. Ohne daß ich selber Anwalt bin, oder anwaltlichen Rat geben kann, deshalb folgende private Einschätzungen von mir:

a) Was genau soll Dein Freund auf dem Antrag gefälscht haben ? -> Klären . Wenn Antragsfälschung vorliegt gibt es evtl. zwei Geschädigte: den Kunden und MLP. Beide können also ggf. Forderungen stellen.

b) zahlt Dein Freund Schadensersatz wegen Antragsfälschung, dann sieht das wie ein Schuldeingeständnis aus.

c) Wenn Dein Freund alles zusammen mit einem Kollegen gemacht hat, dann gibt es einen Zeugen. Oder evtl. einen Mittäter (?) Eine Zeugenaussage von einem der selbst dabei war, ist im Streitfall eine Menge wert.

d) Wer verantwortet die „seltsamen Praktiken“ mit den nachträglichen Unterschriften und Laufzeit/Tarif ? Sind das nicht evtl. die Fälschungen ?

Wenn diese Praktiken üblich waren, so gibt es evtl. mehrere ähnliche Fälle. Gibt es dort veröffentlichte Urteile ? Gibt es eine Schlichtungsstelle in eurer Branche ? Spätestens falls obiges nicht weiterführt und MLP beharrlich bleibt, dann würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Soweit meine laienhafte Einschätzung. Hoffe, Sie hilft Deinem Freund etwas.

Daumendruck für eine gütliche Einigung von

Leif Kretschmer

Hallo und Entschuldigung, dass ich so spät erst antworte: Hier gibt`s nur eine einzige Lösung:
einen Anwalt (Spezialist für Handelsrecht) beauftragen.
Alle privaten Versuche sind Spekulationen und die führen hier nicht mehr weiter.

Hat er als HV Provision seinerzeit erhalten?
Die Tinte muß schon trocken sein, sonst ist ein Auftrag kein realer Auftrag.
Schadenersatz?
Im Versicherungswesen gibt es eher STORNO.

Was sagt der Co-Vermittler dazu?
Sachverhalt ist für mich nicht ganz ersichtlich.