Schadensersatzklage gegen Anwaltskanzlei?

Hallo,

was wäre wenn jemand verurteilt wird nur weil der Anwalt gerichtliche Fristen nicht eingehalten hat?

Folgendes könnte sein:
Mandant hat Termin beim Anwalt bekommen. Kurzfristig sagt der Anwalt den Termin ab, und es solle ein neuer Termin telefonisch durchgegeben werden. Dieser Anruf findet nicht statt, da der Anwalt urplötzlich nicht mehr zur Kanzlei gehört. Der Mandant ruft Tage später dort an und erfährt, dass der Anwalt nicht mehr da ist und es dauert dann noch einmal ein paar Tage bis ein neuer Anwalt das Mandat übernimmt. Die gerichtliche Frist läuft allerdings am 12.07. ab. Nun fehlen Unterlagen, die noch bei Ärzten eingeholt werden müssen, der Arzt ist aber ab dem 11.07 für 3 Wochen in Urlaub ist. Angeblich wäre keine neue Fristverlängerung mit dem Gericht möglich, weshalb der Mandant nun seinen Widerspruch zurück ziehen soll und damit praktisch zur Zahlung verurteilt wird.

Könnte der Mandant nun die Kanzlei auf Schadensersatz verklagen?

VG
Maryza

Könnte der Mandant nun die Kanzlei auf Schadensersatz
verklagen?

Verklagen geht natürlich. Ob das ganze gerechtfertigt ist sollte man dann wohl vorab prüfen lassen.
Das Hauptproblem aus meiner Sicht ist wohl erst mal die Krähe zu finden die der anderen das Auge aushackt.

ml.

Verklagen geht natürlich. Ob das ganze gerechtfertigt ist
sollte man dann wohl vorab prüfen lassen.

Ich glaube, so war die Frage gemeint. Die Frage, ob man überhaupt jemanden verklagen kann, wird, wie allgemein bekannt ist, mit Ja beantwortet.

Das Hauptproblem aus meiner Sicht ist wohl erst mal die Krähe
zu finden die der anderen das Auge aushackt.

Ach, das ist ja interessant. Und das sagt dir dein Gefühl oder wie? Wo kommen eigentlich die ganzen Anwaltshaftungsprozesse her, in denen Anwälten mehr oder weniger gesagt wird, dass sie ja selbst Schuld sind, wenn sie diesen Beruf ergreifen, und dass sie bitte alles, aber auch wirklich alles können und wissen müssen, weil sie sonst nämlich zur Kasse gebeten werden?

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Entgegen der unwahren „Eine Krähe hackt der andere kein Auge aus“-Theorie ist die Haftpflicht nach allgemeinen Regeln zu beurteilen, ganz so wie sonst auch im Leben. Nebenbei bemerkt müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, gerade weil sie grundsätzlich natürlich zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mist verursachen.

Mandant hat Termin beim Anwalt bekommen. Kurzfristig sagt der
Anwalt den Termin ab, und es solle ein neuer Termin
telefonisch durchgegeben werden. Dieser Anruf findet nicht
statt, da der Anwalt urplötzlich nicht mehr zur Kanzlei
gehört. Der Mandant ruft Tage später dort an und erfährt, dass
der Anwalt nicht mehr da ist und es dauert dann noch einmal
ein paar Tage bis ein neuer Anwalt das Mandat übernimmt.

Das klingt so, als sei die Anwalt und nicht der einzelne Anwalt Ansprechpartner und damit auch potenzieller Schuldiger. Das müsste man aber zur Sicherheit noch mal prüfen, wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass jener Anwalt zusätzlich in Haftung genommen werden kann.

Die
gerichtliche Frist läuft allerdings am 12.07. ab. Nun fehlen
Unterlagen, die noch bei Ärzten eingeholt werden müssen, der
Arzt ist aber ab dem 11.07 für 3 Wochen in Urlaub ist.
Angeblich wäre keine neue Fristverlängerung mit dem Gericht
möglich, weshalb der Mandant nun seinen Widerspruch zurück
ziehen soll und damit praktisch zur Zahlung verurteilt wird.

Könnte der Mandant nun die Kanzlei auf Schadensersatz
verklagen?

Dazu lässt sich nicht viel sagen. Du verschweigst quasi alle relevanten Informationen. Worum geht es überhaupt, was für eine Frist ist das, wieso kann sie nicht verlängert werden usw. Aus deiner Schilderung könnte man allerdings den Eindruck gewinnen, dass der Mandant sehenden Auges in Kauf nimmt, dass die Frist nicht eingehalten wird, anstatt sofort einen neuen Anwalt zu beauftragen. Wenn das die Haftung nicht ausschließt, so wird sie womöglich dazu führen, dass man dem Mandanten eine Mitschuld zuspricht.

Wir wollen ja nicht vergessen: Meine Antwort hier schreibe ich zwei Tage vor Fristablauf.

Das Hauptproblem aus meiner Sicht ist wohl erst mal die Krähe
zu finden die der anderen das Auge aushackt.

Ach, das ist ja interessant. Und das sagt dir dein Gefühl oder
wie?

nein, das sagt mir meine Erfahrung. Ich habe nicht selten Leute vor mir sitzen, die mir berichten dass sie wegen solcher Sachen an Anwälte aus einem anderen Landgerichtsbezirk verwieser werden weil man gegen die im hießigen LG-Bezirk ansässigen Kollegen nicht vorgehen wird.

ml.

Ach, so meinst du das. Na ja, dass man ungern gegen Kollegen prozessiert, auf deren Goodwill man noch mal angewiesen sein kann, ist klar. Auf die Chancen vor Gericht hat das aber keinen Einfluss. Die Richter dürfen die Fälle natürlich nicht einfach ablehnen oder aus Gutdünken abweisen. In „meiner“ Kanzlei läuft übrigens gerade eine Klage gegen einer Kanzlei aus derselben Stadt. Da hat auch niemand ernsthaft erwogen, den Fall nicht anzunehmen. Es mag aber sein, dass andere das so halten.

es könnte sich hierbei um einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid handeln. Der Widerspruch wurde fristgemäß eingereicht. Nun wollte das Gericht bis zum 12.07 die Klageerwiderung haben. Diese Klageerwiderung wollte der neu bestellte Anwalt nicht einreichen, weil ein Attest des Arztes fehlt, welcher aber seit dem 08.07 für 3 Wochen in Urlaub ist. Allerdings haben die Anwälte aber auch erst am 07.07. beim Mandanten nach diesem Attest gefragt.

das wäre zumindest eine Möglichkeit.