Entgegen der unwahren „Eine Krähe hackt der andere kein Auge aus“-Theorie ist die Haftpflicht nach allgemeinen Regeln zu beurteilen, ganz so wie sonst auch im Leben. Nebenbei bemerkt müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, gerade weil sie grundsätzlich natürlich zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mist verursachen.
Mandant hat Termin beim Anwalt bekommen. Kurzfristig sagt der
Anwalt den Termin ab, und es solle ein neuer Termin
telefonisch durchgegeben werden. Dieser Anruf findet nicht
statt, da der Anwalt urplötzlich nicht mehr zur Kanzlei
gehört. Der Mandant ruft Tage später dort an und erfährt, dass
der Anwalt nicht mehr da ist und es dauert dann noch einmal
ein paar Tage bis ein neuer Anwalt das Mandat übernimmt.
Das klingt so, als sei die Anwalt und nicht der einzelne Anwalt Ansprechpartner und damit auch potenzieller Schuldiger. Das müsste man aber zur Sicherheit noch mal prüfen, wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass jener Anwalt zusätzlich in Haftung genommen werden kann.
Die
gerichtliche Frist läuft allerdings am 12.07. ab. Nun fehlen
Unterlagen, die noch bei Ärzten eingeholt werden müssen, der
Arzt ist aber ab dem 11.07 für 3 Wochen in Urlaub ist.
Angeblich wäre keine neue Fristverlängerung mit dem Gericht
möglich, weshalb der Mandant nun seinen Widerspruch zurück
ziehen soll und damit praktisch zur Zahlung verurteilt wird.
Könnte der Mandant nun die Kanzlei auf Schadensersatz
verklagen?
Dazu lässt sich nicht viel sagen. Du verschweigst quasi alle relevanten Informationen. Worum geht es überhaupt, was für eine Frist ist das, wieso kann sie nicht verlängert werden usw. Aus deiner Schilderung könnte man allerdings den Eindruck gewinnen, dass der Mandant sehenden Auges in Kauf nimmt, dass die Frist nicht eingehalten wird, anstatt sofort einen neuen Anwalt zu beauftragen. Wenn das die Haftung nicht ausschließt, so wird sie womöglich dazu führen, dass man dem Mandanten eine Mitschuld zuspricht.
Wir wollen ja nicht vergessen: Meine Antwort hier schreibe ich zwei Tage vor Fristablauf.