Schadensersatzklage gegen PKV möglich?

Hallo Experten,

knifflige Frage:
mal angenommen eine private Krankenversicherung erstattet Rehamaßnahmen nicht, mit der Begründung „medizinisch nicht notwendig“
Daraufhin muss der Patient die verordneten Rehamaßnahmen abbrechen, weil er diese nicht aus eigener Tasche bezahlen kann.
Es kommt zu einem Rechtstreit. Die Versicherung muss die Maßnahmen erstatten, da festgestellt wurde, dass sie notwendig waren bzw. sind.
Während dessen allerdings hat sich der Gesundheitszustand des Patienten wegen der ausbleibenden Maßnahmen erheblich verschlechtert.
Könnte in dem Fall die Versicherung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden?

Kennt zufällig jemand dazu ein Urteil?

Herzlichen Dank
Bastett

Hallo Bastett,

Es kommt zu einem Rechtstreit. Die Versicherung muss die
Maßnahmen erstatten, da festgestellt wurde, dass sie notwendig
waren bzw. sind.

Das wäre für weitere Prozesse wg. Schadensersatz schon mal eine gute Ausgangsbasis.

Während dessen allerdings hat sich der Gesundheitszustand des
Patienten wegen der ausbleibenden Maßnahmen erheblich
verschlechtert.

Deine Annahme oder medizinisch erwiesen?

Könnte in dem Fall die Versicherung auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld verklagt werden?

Wenn ein kausaler Zusammenhang besteht zwischen verspäteter bzw. ausgebliebener Maßnahmen, dann besteht Anspruch auf Schadensersatz. Bloß - den Kausalzusammenhang mußt Du beweisen, in der Regel durch einen Gutachter. Aber: Dein Gutachter wird garantiert vom gegnerischen Gutachter widerlegt und der Obergutachter…, mach Dich auf einen langen steinigen Rechtsweg gefasst!

Hier kann Dir nur ein Anwalt raten!

Kennt zufällig jemand dazu ein Urteil?

Leider nein.

Wolfgang D.