Schadensersatzpflicht bei Aussagen von Beamten

Hallo,
ich habe letztens im ARD-Videotext gelesen, daß Beamte dazu verpflichtet sind, einem Auskunftsteller korrekte Aussagen über seine Rechte und Anspruchsmöglichkeiten zu geben. Tut der Beamte das nicht, ist das Amt schadensersatzpflichtig.
Was sagt das kompetente Forum dazu? Finde ich prinzipiell richtig, diesen Leuten ein bisschen Servicegedanken nahe zu legen.
Gruß

Hallöchen,

ich habe es auch gelesen. Ich denke, das bezog sich auf dieses Urteil:
http://www.ra-kotz.de/auskuenfte.htm
(veröffentlicht im Dezember 2001)

Was sagt das kompetente Forum dazu? Finde ich prinzipiell
richtig, diesen Leuten ein bisschen Servicegedanken nahe zu
legen.

Das hat m.E. nichts mit Servicegedanken zu tun, sondern damit, daß man sich darauf verlassen können muß, daß ein Beamter korrekte Auskünfte gibt. Wo kommen wir hin, wenn man sich nach einer Auskunft richtet, sich hinterher herausstellt, daß man einen Schaden davon getragen hat und das Amt sagt: „Och, dann haben wir uns wohl geirrt. Tut uns echt leid. Schönen Tag noch.“

Gruß
Christian