was passiert eigentlich, wenn ich aufgrund einer Behördenwillkür, mein Eigentum verliere ??
Es dreht sich hier um Zahlungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, welche ich in Anspruch nehmen mußte, da man mich unbedingt noch , 3 Wochen vor schluß, zum Bund ziehen mußte.
Ich habe dort erläutert, das ich für den Fall, das man mir keine Zahlungen gewährt, meinen Besitz veräußern muß, da ich nicht in der Lage bin die monatlichen Raten zu bedienen und die Zahlung aufgrund reiner Willkür eingestellt wurden.
Soll ich meinen Besitz verkaufen und die Rechnung, etwa eine halbe Million (zwei Häuser, ein Unternehmen) vorlegen ?
Meines Erachtens sind die in der Pflicht, da eine solche Handlung meine Existenz vernichtet.
Ich habe lange diskutiert und um eine Lösung gebeten. – kein Einlenken im Gegenteil. seit ich eingestanden habe knapp vor dem aus zu stehen, will man mir den Gnadenstoß geben.
einziger Rat, gehe zu einem Anwalt. Es gibt im WEB einige urls, die Hinweise auf Fachanwälte geben. zB http://www.fachanwalt.de (weiterklicken zur Liste). Von dort gibt es auch viele Verweise zu anderen Anwälten. Ansonsten, wenn Du über ein Vermögen verfügst, dann ist es idR immer vorher in Anspruch zu nehmen. Wie sieht es, bei Immo-vermögen, mit einer Grundschuld aus? Schadensersatz gibt es selbstverständlich, wenn eine staatl. Stelle einen Fehler macht. Doch dieser Fehler ist nachzuweisen, Fristen sind auch einzuhalten (zB Einspruchsfrist gegen einen belastenden Verwaltungsakt).
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Du brauchst einen Rechtsanwalt und viel Geld. Du hast es mit einer Schadensersatzforderung gegen den Staat zu tun. Und diesen wirst Du mithilfe einer staatlichen Institution, den Gerichten, durchsetzen. Oder glaubst Du, der Staat rückt freiwillig eine halbe Million DM heraus? Andersrum: Der Staat wird - sollte er zunächst verlieren - die Sache bis zum Bundesgerichtshof treiben. Und das kostet!
Bei dem anstehenden Prozeß wird es darauf ankommen, ob Du sämtliche möglichen Anträge zur Rückstellung gestellt hast. Hast Du den einen - entscheidenden - nicht gestellt, dann liegt keine Amtspflichtverletzung vor. Mir scheint, daß Du bis jetzt nur mündlich versucht hast, irgend etwas zu „löten“. Da kommst Du zumindest in Beweisschwierigkeiten.
Du brauchst einen Rechtsanwalt und viel
Geld. Du hast es mit einer
Schadensersatzforderung gegen den Staat
zu tun. Und diesen wirst Du mithilfe
einer staatlichen Institution, den
Gerichten, durchsetzen.
Ja, viel Geld hab ich nicht mehr.
Sonst gäbe es kein Theater. Ich finde es allerdings seltsam, das ich mich mit eigenem Geld gegen den Entzug deselben wehren muß,
Oder glaubst Du,
der Staat rückt freiwillig eine halbe
Million DM heraus?
Mitnichten.
Andersrum: Der Staat
wird - sollte er zunächst verlieren - die
Sache bis zum Bundesgerichtshof treiben.
Und das kostet!
Ja und frag dich mal wen !
Bei dem anstehenden Prozeß wird es darauf
ankommen, ob Du sämtliche möglichen
Anträge zur Rückstellung gestellt hast.
Hast Du den einen - entscheidenden -
nicht gestellt, dann liegt keine
Amtspflichtverletzung vor. Mir scheint,
daß Du bis jetzt nur mündlich versucht
hast, irgend etwas zu „löten“. Da kommst
Du zumindest in Beweisschwierigkeiten.
Das nervt mich eben, ich besitze keine juristische Ausbildung und mit den Anwälten und deren Kosten ist das so eine Sache.
Man braucht Sie am meisten, wenn man Sie nicht mehr zahlen kann.