Schadensersatzpflicht nach hundebeißerei,der angreifende hund wurde verletzt

theoretisch beschäftigt mich folgende frage:
angenommen ein freilaufender hund wird von einem anderen freilaufenden hund angegriffen und verteidigt sich,wer haftet bei verletzungen des angreifenden hundes.
hypothetisch sind beide hunde in einem gebiet gewesen,wo leinenpflicht besteht und beide waren nicht angeleint.
wer wäre jetzt für evtl anfallende tierarztkosten in der pflicht.
wie gesagt,der einzige hund der leicht verletzt wurde wäre der angreifende hund.
mfg,tomspot

Hallo!

Gibts da nicht so etwas wie die "verschuldensunabhängige Haftung " des Hundebesitzers ?

Er haftet immer für Schäden, die sein Hund angerichtet hat.
Angreifer oder Schuld spielt gar keine Rolle.

Der umsichtige Halter hat dazu eine Tier-Haftpflichtversicherung.

Sollen sich doch die 2 Versicherungen bzw. die 2 Besitzer um Teilung der Haftung streiten.
Ob also wegen Nichtanleinens oder Nichtzurückrufens des Hundes eine Mithaftung gegeben ist.

MfG
duck313

Hallo,

beide Hundebesitzer verstoßen gegen die Leinenpflicht; der Hundebesitzer, dessen Hund angreift, haftet für den Schaden des anderen Hund/Hundebesitzer; verletzt sich sein Hund durch den Angriff , haftet er für seinen "Hunde"Schaden selber.

Problematisch wird es, wenn hier keine Zeugen vorhanden sind, die den Angriff bestätigen könnten.

lG

Hallo!

Gibts da nicht so etwas wie die "verschuldensunabhängige
Haftung " des Hundebesitzers ?

Nein, das gibt es so nicht, aber
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 833 BGB.

Er haftet immer für Schäden, die sein Hund angerichtet hat.
Angreifer oder Schuld spielt gar keine Rolle.

Nein, das ist auch nicht korrekt, denn
834 BGB besagt:
„Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

lG

ok
erst mal danke für die beiden antworten,jetzt bin ich fast so schlau wie vorher,da beide antworten unterschiedlich sind.

da beide antworten unterschiedlich sind.

nicht wirklich.

aber schau selber mal, was am besten passt:
http://www.tierrecht-anwalt.de/tierrecht-anwalt-tier…