Schadensersatzpflicht wg. eigenem Wohnungsinserat?

Liebe Experten!

Da ich demnächst umziehe habe ich meine aktuelle Wohnung bei Immoscout inseriert, um einen evtl. Nachmieter zu finden.

Das habe ich getan, weil mein Vermieter mir 1/2 Tag nach Absenden der Kündigung schon Stress machte, ich solle ihm sofort Besichtigungstermine ermöglichen, er hätte viele Interessenten und würde mich auf Schadenersatz verklagen, wenn er wegen der Besichtiungstermine keinen Nachmieter fände.

Nun hat er wohl meine Anzeige gesehen und mich aufgefordert, diese sofort zu löschen, andernfalls würde er mich auf Schadenersatz verklagen.

Ich verstehe nicht mal, welcher Schaden ihm da entstehen könnte? Eigentlich ist es doch in seinem Interesse, einen Nachmieter zu finden. Alle Angaben, die ich gemacht habe, sind korrekt.

Kann mir da jemand den rechtlichen Hintergrund erklären?

Danke und liebe Grüße

Diva

Du zuerst:
Warum schaltest du als Mieterin eine Anzeige?

Schadenersatz kann fordern, wer einen Schaden erleidet. Ich verstehe nicht, wie der Vermieter geschädigt werden könnte - oder doch, weil du die aktuelle Miethöhe genannt hast und er die zwecks krasser Anhebung gerne verschweigen würde?

Egal, da du als Mieterin sowieso mit der Mieterauswahl rein gar nichts zu tun hast, lösche die Anzeige.

Und Wohnungsbesichtigungen musst du zulassen, an Werktagen zu üblichen Zeiten.

Gib ihm doch drei Termine, etwa Montag zwischen 16 und 18 Uhr, Mittwoch zwischen 13 und 18 Uhr und Samstag zwischen 10 und 14 Uhr - halt so, wie es passt und natürlich auch so, dass du da keine unnötigen Schikanen einbaust.

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Ergänzend dazu: auch wenn du ihm 100 mögliche Nachmieter auf dem Silbertablett präsentierst, muss er keinen annehmen, also spar dir den Stress!

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Das ist weit mehr als großzügig in der Dauer des Termins wie in der Häufigkeit.
Ein Termin pro Woche, in Ausnahme 2, 3 pro Monat, je 1 Stunde.
Und auch zahlenmäßig muss das begrenzt sein. Man kann eine Bündelung verlangen und eine für die Wohnung realistische Menge an Personen gleichzeitig festlegen. Also Massentermine, bei denen 50-100 Leute durchgeschleust werden, nicht. Wichtig dabei auch noch das Thema Fotos. Ich würde den Vermieter daran erinnern, dass er Sorge zu tragen hat, dass keine Fotos gemacht werden dürfen, Ausnahmen sind persönlich abzusprechen, so man sie überhaupt zulassen möchte. Man ist dazu nicht verpflichtet, auch nicht für das Insersat.

https://www.hausundgrund.de/besichtigungsrecht-fuer-vermieter

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Hi!
ich habe ihm bereits drei Termine gegeben.

Was ich wissen wollte, ist, ob ich ihm direkt am Tag der Kündigung schon nach ein paar Stunden Besichtigungstermine angeboten haben muss oder er mich sofort verklagen kann. Dann hätte ich vielleicht direkt in die Kündigung Besichtigungstermine reinschreiben sollen…?

In gewisser Weise möchte ich mich absichern, dass es genug Nachmieter gegeben hätte, wenn er mich verklagen will, weil er keinen Nachmieter gefunden hat
Dass er meine Vorschläge nicht annehmen muss, weiß ich.

Gruß, Diva

Hi !
ich hab ihm für kommenden Montag von 18:00 bis 19:00 Uhr Besichtigung Zeit angeboten und er hat mir jetzt mitgeteilt, dass da vier Besichtigungen vereinbart sind.

Muss ich da gegebenenfalls vier Interessenten (mit Anhang) gleichzeitig in die Wohnung lassen? Das wäre mir, ehrlich gesagt, sehr unangenehm.

Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Wie viele Personen gleichzeitig muss ich akzeptieren?

Gruß, Diva

hi,

hast du vor, die Kündigungsfrist nicht einzuhalten und suchst daher eigenständig einen Nachmieter, damit du deinen Vertrag nicht bis zum Ende erfüllen musst?
Oder hast du fristlos gekündigt und der Vermieter ist mit dem aufgeführte Grund nicht einig?

Wenn alles nach Plan läuft kann es dir, sofern du ihn nicht behinderst, egal sein, ob der Nachmieter findet.
Daher vermute ich eine Abweichung vom Üblichen.
Uneigennütziges Engagement deinerseits kommt mir bei so einer angespannten Stimmung seltsam vor.

grüße
lipi

Hi!
ich habe eine fristgerechte Kündigung vorgenommen, werde auch erst zu deren Ende ausziehen, keine ungewöhnlichen Vorkommnisse.

Nachmieter suche ich, damit er mir nicht unterstellen kann, es hätte keine Interessenten gegeben.

Dieser Vermieter will einen halt für alles und jeden verklagen und liegt mit allen im Haus über Kreuz, andere Mieter sind mit ihm schon vor Gericht.

Was soll denn daran jetzt so ungewöhnlich sein?

hi,

für mich ist es ungewöhnlich, sehr sogar.

Punkt 1 wäre seine Aussage, es gäbe bereits sehr viele Interessenten.
Punkt 2 scheint es mir leicht naiv so einer Person etwas recht machen zu wollen. Das klappt im Zweifel sowieso nicht.
und das wichtigste, Punkt 3: du hast fristgerecht gekündigt. Und selbst wenn es nicht einen möglichen Nachmieter gibt, kanns dir egal sein.

Daher:

Das soll natürlich nicht bedeuten, dass ich deine nette Mithilfe pauschal verurteile.

grüße
lipi

Gleichzeitig?
Ich würde die Anzahl der Fremden begrenzen, aber habe keine Ahnung, wieviele man (er)dulden muss.
Erinnere den Vermieter freundlich daran, dass er sich bitte darum kümmern solle, das Photoverbot durchzusetzen.

Quatsch.
Du darfst gerne Präferenzen mitteilen, aber in einer normalen Welt einigt man sich in den letzten Wochen auf eine Handvoll Termine.

Hast du Rechtschutz mit Mietrecht? Wenn der so ein Klage-Hansel ist, wäre das vielleicht eine gute Investition gewesen.

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Nein, das kann er natürlich nicht. Du musst auch nichts in die Kündigung reinschreiben. Durchatmen. Offensichtlich hyperventiliert der Vermieter und baut eine Drohkulisse auf. Allerdings musst du eben die Besichtigungen ermöglichen. Dazu gehört natürlich auch, dass du nicht zeitgleich so viele Personen reinlassen musst. Das hängt ja auch von der Wohnungsgröße ab. Außerdem musst du die Möglichkeit haben, dass du jederzeit anwesend sein kannst, um u.a. zu sehen, ob Fotos gemacht werden. Du kannst ja vorschlagen, dass das immer in Vierergruppen passieren sollte. Dann kann der Vermieter selbst entscheiden, ob er vier unterschiedliche Gruppen zu einer bestimmten Uhrzeit antanzen lässt oder aus einer Gruppe.

Lass dich doch nicht durch seine Aktivitäten anstecken. Die Nachmieterregelung bringt dir genau nichts, außer Ärger. Er muss nicht und offensichtlich will er nicht. Also hake es ab!

Unsinn. Er hat dir doch bereits geäußert, dass es Interessenten gibt. Allerspätestens mit der Vereinbarung des sehr schnellen Besichtigungstermins weißt du es.

Dass du gerade dabei bist, Energie an stellen zu verbrezeln, wo sie dir wirklich rein gar nichts nutzt! Das verbessert die Situation sicher nicht, ist aber, wie du siehst, Risiko, dass sie sich verschlechtert.

Im Zweifel hast du schon einen Anwalt in der Hinterhand. Außerdem solltest du vielleicht das nächste Mal fragen, BEVOR du irgendetwas tust!

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Im Zweifel geht das sogar noch. Denn noch ist ja nichts passiert. Dann muss das natürlich jetzt hurtig erfolgen.

Hi!

Ich bin im Mieterbund, es dauert nur immer sehr lange, bis man mal einen Termin hat.
Deshalb hab ich hier nachgefragt.

Gruß, Diva