Schadensersatzzahlungen umsatzsteuerpflichtig?

Vorliegender Fall: Es gibt einen außergerichtlichen Vergleich bzgl. Provisionsansprüchen einer Immobilienvermittlung. Diese Vergleichszahlungen gelten quasi als Abfindung und sind vom Anwalt als Schadensersatzzahlungen deklariert worden. Sind diese Zahlungen dann immer noch mehrwertsteuerpflichtig?

Hallo!

Hierzu müsste man ganz genau in die Details gehen, mit den gemachten Angaben ist es aber nicht möglich. Eine Schadenersatzzahlung ist nicht steuerbar wenn es sich um einen sog. echten Schadenersatz handelt, eine Provisionszahlung ist schon steuerbar.

Da es sich in dem Fall scheinbar um eine Provision handelt, über deren Höhe man sich nur gerichtlich geeinigt hat, gehe ich stark davon aus, dass sie der USt zu unterwerfen ist.

Aber wie gesagt, die Unterscheidung ist sehr „feingliedrig“, deshalb benötigt man zur Rechtsfindung schon alle Details.

Gruß

Jörg