Schadensfall/ Autoversicherung

Hallo,

ich habe einen kleinen Autounfall gehabt. Der Unfall wurde von meinem Unfallgegner verursacht, der seine Schuld zugegeben und es an seine Versicherung auch gemeldet hat. Jetzt schreibt seine Versicherung, dass der entstandene Schaden von ihr übernommen wird (also alles ok). In dem Schreiben ist aber ein Formular beigefügt, wo die gegnerische Versicherung die Daten meiner Versicherungssituation anfordert, also zum Beispiel die Vers.-Schein-Nr., ob ich Haftpflichtversichert bin, ob mein Auto Vollkasko oder Teilkasko versichert ist (und wie hoch dabei die Selbstbeteiligung ist), ob ich eine Insassenunfallversicherung habe, meine Verkehrs-Service-Versicherung Vers.-Gesellschaft/Bezirksdirektion, ob für mein Fahrzeug bestehende Versicherungen in Anspruch genommen werden, ob Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.
Das kommt mir alles sehr merkwürdig vor, auch wenn in diesem Schreiben versichert wird, dass durch diese Angaben kein Nachteil für mich entstehen kann. Wozu braucht die gegnerische Versicherung diese Daten?

Danke für eure Antworten
Grüße
lignuslibri

…Jetzt schreibt seine Versicherung, dass der entstandene Schaden von :ihr übernommen wird (also alles ok). In dem Schreiben ist aber ein
Formular beigefügt, wo die gegnerische Versicherung die Daten
meiner Versicherungssituation anfordert, also zum Beispiel die
Vers.-Schein-Nr., ob ich Haftpflichtversichert bin, ob mein
Auto Vollkasko oder Teilkasko versichert ist (und wie hoch
dabei die Selbstbeteiligung ist), ob ich eine
Insassenunfallversicherung habe, meine
Verkehrs-Service-Versicherung
Vers.-Gesellschaft/Bezirksdirektion, ob für mein Fahrzeug
bestehende Versicherungen in Anspruch genommen werden, ob
Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.
Das kommt mir alles sehr merkwürdig vor, auch wenn in diesem
Schreiben versichert wird, dass durch diese Angaben kein
Nachteil für mich entstehen kann. Wozu braucht die gegnerische
Versicherung diese Daten?

Danke für eure Antworten
Grüße
lignuslibri

Hi lignuslibri,
die gegnerische Versicherung ist möglicherweise an einem Teilungsabkommen beteiligt, dazu braucht sie die Angaben zur Versicherung. Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug wird keine MwSt. erstattet, da diese im Rahmen der Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Aus meiner Sicht alles im grünen Bereich.
Gruß Keki