Es geht um Person 1 Person 2(und dessen Vater Person 3)
Fahrzeughalter des Autos ist Person 3
und Person 2 hat wegen alkoholischen gründen Person 1 beauftragt mit dem Auto heimzuführen Person 1 war NICHT alkohlisiert und schleuderte wegen Glatteis an einen Baum
Bei einer rechtschutzausage hat Person 1 erfahren das es sich um in diesem Fall um eine gefälligkeitsfahrt handelt und so nicht gezwungen ist dem schaden aufzukommen ! person1 will sich bei euch vergewissern wer den schaden zahlen hat !
MfG Person 1
meiner meinung verhält sich das wie folgt: ( ich gehe davon aus ,das Fahrzeug ist nicht Vollkasko versichert)
wenn ich mir z.B. das Auto meines Vaters ausleihe, um damit irgendwohin zu fahren, wo ich dann enorm dem Alkoholgenuß fröne, und ich dann einen Freund bitte, mich mit dem Auto meines Vaters nach Hause zu fahren, wobei der Fahrer nüchtern ist…
der Fahrer ist zwar nüchtern, aber für das Wetter kann er nichts, es ist glatt und er schleudert an einen Baum, wir beide überleben das, dann ist das sehr viel Glück.
Den Schaden aber hat letztendlich der Halter… da dieser das Fahrzeug an seinen Sohn ausgeliehen hat, und dieser als in diesem Falle Fahrzeugbevollmächtigter diese Vollmacht quasi an den Fahrer weitergereicht hat.
da dies eine Gefälligkeitsfahrt im üblichen Sinne ist… muß weder der Fahrer den Schaden bezahlen, noch haftet eine event. private Haftpflichtversicherung des Fahrers.
dies gibt nur meine persönliche Meinung wider…
Grüße tobun
Wenn Person 1 weder grobe Fahrlässigkeit, noch Vorsatz nachzuweisen ist, dürfte Person 3 bzw. seine Vollkaskoversicherung den Schaden tragen müssen.