Schadensfall, Haftpflicht zahlt nicht

Hallo,

Ich habe einem Bekannten am Wochenende geholfen und dabei einen nicht straßenfähigen Traktor beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung deckt das natürlich nicht.

Nun hat mir der Bekannte eine Rechnung eines Gutachters und die dazugehörige vom Gutachter ermittelte Schadenssumme zugestellt, ohne, dass ich jemals den Gutachter zu Rate gezogen hätte.

Aus einem früheren Fall weiß ich, dass die Versicherung des Schädigers, den Gutachter bestellt und nicht der Geschädigte.
Außerdem sind diese Gutachten idR. immer sehr hoch, verglichen mit den tatsächlichen Reperaturkosten. Ein fremder Hund hat mir vor Jahren mal meine Autotür angekratzt und ich entschied mich mir die Summe ausbezahlen zu lassen, anstatt eine Repaeratur durchzufüren.

Zurück zu meinem Problem: Muss ich dieses Gutachten anerkennen, d.h. die dort genannte Schadenssumme an den Bekannten zahlen?
Und muss ich die Rechnung für den Gutachter (fast 350€) bezahlen? Obwohl ich den niemals beauftragt habe?

Vielen Dank.

Hallo,
noch eine Nachfrage dazu: Wessen Traktor ist das?

Ist es der des Bekannten, so sehe ich für Dich überhaupt keine Haftung, da Du durch deine Hilfe am Wochenende im Interesse des Bekannten gehandelt hast. Schäden hat er sich wie Eigenschäden anrechnen zu lassen, so dass keine Haftung für Dich besteht.

Zur eigentlichen Frage: Grundsätzlich hat der Geschädigte ja den Schaden nachzuweisen, damit ist es auch ok, wenn er das macht.

viele Grüße
Andreas

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Hallo,
noch eine Nachfrage dazu: Wessen Traktor ist das?

Ist es der des Bekannten, so sehe ich für Dich überhaupt keine
Haftung, da Du durch deine Hilfe am Wochenende im Interesse
des Bekannten gehandelt hast. Schäden hat er sich wie
Eigenschäden anrechnen zu lassen, so dass keine Haftung für
Dich besteht.

Zur eigentlichen Frage: Grundsätzlich hat der Geschädigte ja
den Schaden nachzuweisen, damit ist es auch ok, wenn er das
macht.

viele Grüße
Andreas

Das ist sein Traktor. Ich war vielleicht unpräzise, entschuldigung.
Also leider ist der Traktor nicht direkt bei der Nachbarschaftshilfe kaputt gegangen, sondern bei dem „Rumfahren“ danach, was nur noch dem Jux under der Tollerei diente.
Unfall an sich ist bezeugt.

Hallo,

Vielen Dank.

Ich denke dieser Fall ist im Rechts-Forum besser aufgehoben, schließlich geht es hier nicht um Versicherungen!

Zurück zu meinem Problem: Muss ich dieses Gutachten
anerkennen,

Nein, Du kannst ein Gegengutachten in Auftrag geben.

d.h. die dort genannte Schadenssumme an den Bekannten zahlen?

Du mußt ihm den Schaden ersetzen. Wie genau Du das machst ist eine juristische Frage. Aber bedenke: Du mußt nur auf Zeitwertbasis Schadensersatz leisten, also genau das Gutachten lesen.

Und muss ich die Rechnung für den Gutachter (fast 350€)
bezahlen? Obwohl ich den niemals beauftragt habe?

Wenn Du ihn beauftragt hättest, hättest Du ihn auch bezahlen müssen. Wenn Du den Schaden schuldhaft verursacht hast, mußt Du den Schaden ersetzen und die entstandenen Kosten.

In Deinem Fall kommt es auf viele Details an. Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen, denn wenn das Gutachten schon 350 € kostet, wird die Reparatur sicherlich auch ne Stange Geld kosten. Da ist professionelle Hilfe angesagt.

Also ich sehe die Sache mal so : Eine Haftpflichtversicherung ist auch gleichzeitig eine indirekte Rechtschutzversicherung. Lehnt Deine Haftpflicht den Schden ab so denke ich musst Du nichts zahlen, denn die Haftpflichtversicherung lehnt den Schaden im Auftrag seines Kunden ab und klärt das ggf. auch über einen Rechtsstreit.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,
in diesem Fall wird die Haftpflicht die indirekte Rechtsschutzfunktion nicht ausüben, da die Deckungsfrage (ist der Fall versichert? -> nein wg. div. Punkte u.a. Gebrauch eines Kfz) vor der Haftungsfrage geprüft wird.

Andreas

Also ich sehe die Sache mal so : Eine Haftpflichtversicherung
ist auch gleichzeitig eine indirekte Rechtschutzversicherung.
Lehnt Deine Haftpflicht den Schden ab so denke ich musst Du
nichts zahlen, denn die Haftpflichtversicherung lehnt den
Schaden im Auftrag seines Kunden ab und klärt das ggf. auch
über einen Rechtsstreit.

Hallo,

Ich habe einem Bekannten am Wochenende geholfen und dabei
einen nicht straßenfähigen Traktor beschädigt.

Du hast dem Bekannten GEHOLFEN. Ich gehe davon aus, dass du dies als Gefälligkeit und unentgeltlich getan hast. Frag doch mal im Rechtsbrett nach; meines Erachtens musst du in diesem Falle überhaupt nicht haften. Hab ich mal gehört/gelesen, bin aber leider kein Fachmann…

Grüßle

Felicia

Die Versicherungen sprechen hier vom sog. „Lebensrisiko“, d.h. es gibt Schadenfälle die nicht in Haftung gestellt weden können weil, z.B. dem Bekannten bewusst sein musste das etwas passieren kann wenn er jemand anderes mit seiner Sache beauftragt.