Hallo!
Ich habe, bzw hatte, eine Digitalcamera. Neulich wollten mein Freund und ich ein Selbstauslöserbild machen, da keine anderen Leute in der Nähe waren, um es zu machen.
Er stellt die Cam auf ein Mäuerchen und versicherte sich, dass sie fest steht und nicht fallen kann. Doch wie es nun kommt, fiel sie in dem Augenblick, in dem er bei mir war, auf die von der Kälte hart gewordene Erde, direkt auf das ausgefahrene Objektiv.
Meine Frage: Zahlt bei so einem Fall die Versicherung? Ich habe mal gehört, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn es bei der jeweiligen Tätigkeit passiert, also hier während des Fotografierens.
Wie gehe ich das nun am besten an?
Vielen Dank im Vorraus!
Meine Frage: Zahlt bei so einem Fall die Versicherung? Ich
Das ist kein Versicherungsfall.
habe mal gehört, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn es
bei der jeweiligen Tätigkeit passiert, also hier während des
Fotografierens.
Das hat damit nichts zu tun. Dein Freund ha mit Deiner Zustimmung und in Deinem beisein mit der Kamera hantiert, dabei ist sie zu Brich gegangen. Da ist in der Privathaftpflicht nicht versichert.
Hallo Nordlicht,
ich bin mir nicht sicher, ob man wirklich mit 100%-iger Sicherheit sagen kann, dass es KEIN Versicherungsfall ist.
Fakt ist doch, dass durch die Fahrlässigkeit des Freundes (mangelhafte Sicherung beim Aufstellen) die Digi-Cam beschädigt wurde. Daher zunächst einmal ein Haftungsgrund, oder?
Da dem Freund die Kamera zur Nutzung überlassen wurde, greift in den meisten PHV natürlich der entsprechende Ausschlußgrund. Gerade hier bieten aber doch inzwischen immer mehr Gesellschaften die Möglichkeit des zusätzlichen Einschlusses an.
Da wir nicht wissen, welcher Art der PH-Vertrag des Freundes ist, würde ich empfehlen, den Schaden dort zu melden und die Reaktion der Versicherung abzuwarten.
Und an den Fragenden noch zum Thema „Tätigkeitsschaden“: Dies ist ein Begriff aus dem Bereich der Betriebs-Haftpflicht und hat hier keine Bedeutung.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo Frank,
Fakt ist doch, dass durch die Fahrlässigkeit des Freundes
(mangelhafte Sicherung beim Aufstellen) die Digi-Cam
beschädigt wurde. Daher zunächst einmal ein Haftungsgrund,
oder?
Der Eigentümer war anwesend, und der Freund hat mit seiner Billigung, wenn nicht sogar auf seine Veranlassung mit der Kamera hantiert. Wenn Du das über eine pHV reguliert bekommst, sag mir Bescheid, dann versichere ich mich da auch.
Da wir nicht wissen, welcher Art der PH-Vertrag des Freundes
ist, würde ich empfehlen, den Schaden dort zu melden und die
Reaktion der Versicherung abzuwarten.
Völlig richtig, aber diesen Satz können wir bei der Hälfte der hier gestellten Fragen anfügen. Deswegen verkneife ich ihn mir inzwischen.
Viele Grüße
Dito
Frank Hackenbruch
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
da wir - wie fast immer hier im Forum - nicht den exakten Schadenhergang kennen, möchte ich ungern in eine Endlos-Diskussion (die sich am Ende dann auch noch unglücklich aufschaukelt) einsteigen, daher nur noch als Ergänzung soviel:
Der Eigentümer war anwesend,
das ist aber für die Haftungsfrage in diesem Zusammenhang nicht wichtig.
und der Freund hat mit seiner
Billigung, wenn nicht sogar auf seine Veranlassung mit der
Kamera hantiert.
Dann hat der Eigentümer doch rechtlich gesehen seinem Freund die Kamera unentgeltlich überlassen (im strengen Sinne von „geliehen“), oder? Damit ist eine HAFTUNG des Freundes für die entstandene Beschädigung nicht ausgeschlossen - sehr wohl aber, wie bereits gesagt, die entsprechende DECKUNG in manchen/vielen/den meisten PH-Verträgen.
Wenn Du das über eine pHV reguliert bekommst,
sag mir Bescheid, dann versichere ich mich da auch.
Ok, aber Provisionen werden keine geteilt!! 
Viele Grüße
Frank Hackenbruch