Hallo und guten Tag liebe ® Unbekannte ®,
im Prinzip werden von mir keine anonymen Anfragen beantwortet da man schließlich ein klein wenig Höflichkeit selbst in der heutigen Ellenbogengesellschaft erwarten dürfte! Aber wie dem auch sei.
Ohne der Entscheidung der Versicherung vorweg zugreifen - denn ich kenne den Sachverhalt nicht - ist nur soviel zu sagen:
Sofern die Versicherung den Schaden reguliert, zahlt sie bei den Vorsteuerabzugsberechtigten die Mehrwertsteuer nicht, da dieser Personenkreis die Steuer beim Finanzamt geltend machen kann.
Alle anderen erhalten die Entschädigung incl. der Mwst.
Wenn die Kamera ausschließlich beruflich genutzt und auch eingesetzt wird, (also gewerblich) dann gehört sie selbstverständlich zum Betriebsvermögen.
Insofern haben Sie sich doch die Frage bereits selbst beantwortet.
Ob nun durch diese Angaben ein Nachteil entstehen könnte, kann ich ohne Info über Art und Umfang des Auftrags bzw. ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Schadenhergang und dem Auftrag gibt, nicht mit absoluter Sicherheit beantworten.
Fakt ist aber, dass die Versicherung bei gewerblich genutzten Gegenständen die betrieblich bedingte Abschreibung berücksichtigt und auch bei der Regulierung in Abzug bringt. Es herrscht eben der Grundsatz dass dem Geschädigten lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird und er sich an dem Schaden nicht bereichern sollte.
Ist leider so.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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