Schadensfall: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Hallo,
ich bin mir leider überhaupt nicht sicher, was ich in einem Vordruck für die Haftpflichtversicherung angeben soll.
Ich bin Geschädigter und soll mich nun ebenfalls zu dem Schadensfall äußern.
Zu Schaden gekommen ist eine von mir eingesetzte Kamera, mit der ich im Auftrag Fotoaufnahmen machen sollte. (Ich bin Freiberufler/Kleinunternehmer)

Jetzt gibt es die Frage, ob die beschädigte Sache zum Betriebsvermögen gehört? Was gebe ich an? Die Kamera wird ausschließlich für Auftragsarbeiten eingesetzt.
Und kann mir durch diese Angabe ein Nachteil entstehen?

Vorsteuerabzugsberechtigt bin ich übrigens nicht.

Grüße

Hallo!
Zunächst einmal ist es so, daß sich die Aussagen in der Schadenanzeige des Versicherungsnehmers und dem Anspruchstellerfragebogen weitestgehend decken müssen. Die Versicherer suchen nämlich zunächst nach Widersprüchen, in die sich Versicherungsnehmer und Geschädigter „verstricken“ könnten.

Wenn sie die Kamera als Firma erworben haben, sie AUSSCHLIESSLICH beruflich einsetzen und sie auch steuerlich über das Gewerbe absetzen, dann handelt es sich um Betriebsvermögen. Das ist über den Kaufbeleg, den die Versicherer ohnehin anfordern ohnehin nachvollziehbar.

Gruß
Christoph Mittler

Hallo Schlaghose,

zunächst einmal zum Einstieg: wenn du der Geschädigte bist, weil ein Dritter deine Kamera unbefugt beschädigt hat, dann hast du Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden.

Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob die Kamera zu deinem Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Die Frage wird normalerweise wegen des Vorsteuerabzugs gestellt. Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, solltest du das der Versicherung auf jeden Fall mitteilen.

Viel Erfolg! Gruß, Barbara

Hallo Unbekannt!

Punkt 1: Anonyme Anfragen finde ich merkwürdig!
Punkt 2: Im Schadensfall sagt mensch immer die Wahrheit!
Punkt 3: Habe ich überhaupt nicht verstanden, was Ihr Problem ist!

Ich bin hier seit etwa 10 Jahren bei wer-weiss-was und diese Community war vor Jahren noch eine Gemeinschaft, aber mittlerweile gibt es hier viele Anonyme Anfragende, die den Sinn dieser Seite nicht kapieren - Schade drum!

so long
pe sturm

Hallo,

wenn man wahrheitsgemäß antwortet, dann müsste man es als Betriebsvermögen angeben. Der Hinweis, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein sollte aber dann auf jeden Fall auch gemacht werden, sonst bekommt man u. U. nur einen Nettobetrag erstattet.

Gruß

A. Haid

Hallo,

geben Sie dem Versicherer an, dass Sie als Freiberufler nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dann wäre die Kamera incl. Mehrwertsteuer zu erstatten.

Regelmäßig ist vorsteuerabzugsberechtigung gegeben. In einem solchen Fall wird die MWST nicht vom Versicherer erstattet, da diese ja auch nicht bezahlt wird. Sie wird ja im Zuge des Vorsteuerabzugsverfahren wieder beim Finanzamt geltend gemacht.

Hoffe dies hilft Ihnen ein wenig weiter.

Viele Grüße
Nancy

selbstverständlich die Wahrheit angeben-also Betriebsvermögen und nicht mwstabzugsberechtigt.
mfG
Dr.Schamberger

Das ist hier meine erste Anfrage gewesen.
Habe gerade sogar irgendwo gelesen, dass man die Ichform vermeiden soll, um die Anfrage allgemein zu halten.
„Merkwürdig“ verstehe ich deshalb überhaupt nicht.
Und ob ich hier einen (vielleicht auch ausgedachten) Namen angebe, ist ja wohl ganz allein meine Entscheidung.

Ich bin nun seit 7 Monaten freiberuflich tätig - bedeutet dass gerade die erste Steuererklärung ansteht - und ich deshalb wohl in vielen Fragen einfach unbedarft bin. Ich wußte ja bis vor 2 Tagen nicht einmal, dass es solche Unterscheidungen wie „Betriebsvermögen“ oder „Privatvermögen“ gibt. Geht hier also überhaupt nicht darum, eine Unwahrheit anzugeben.

Sinn dieser Community ist es glaube ich weiterzuhelfen, auch jemandem, der noch nicht 10 Jahre dabei ist.

Grüße

Klar ist es Ihre Entscheidung. Ich finde es merkwürdig, wenn mich jemand anonym fragt, was er im Schadensfall tun soll.
Warum sind Sie denn Geschädigter?
Wenn die beschädigte Sache Ihnen nicht gehört, dann ist es auch nicht Ihr Betriebsvermögen.
Wer hat Ihnen bei Ihrer Selbstständigkeit bislang geholfen?
Wer ist Ihr Versicherungsmakler?
Sie benötigen dringend professionelle Hilfe, ansonsten sind Sie als Freiberufler zum Scheitern verurteilt, so kreativ Sie auch sein mögen!

so long
pe sturm

P.S.: Sinn dieser Seite ist gegenseitige Hilfe zu leisten! Wann stellen Sie Ihr Know How uns zur Verfügung?

Hallo und guten Tag liebe ® Unbekannte ®,

im Prinzip werden von mir keine anonymen Anfragen beantwortet da man schließlich ein klein wenig Höflichkeit selbst in der heutigen Ellenbogengesellschaft erwarten dürfte! Aber wie dem auch sei.

Ohne der Entscheidung der Versicherung vorweg zugreifen - denn ich kenne den Sachverhalt nicht - ist nur soviel zu sagen:

Sofern die Versicherung den Schaden reguliert, zahlt sie bei den Vorsteuerabzugsberechtigten die Mehrwertsteuer nicht, da dieser Personenkreis die Steuer beim Finanzamt geltend machen kann.
Alle anderen erhalten die Entschädigung incl. der Mwst.

Wenn die Kamera ausschließlich beruflich genutzt und auch eingesetzt wird, (also gewerblich) dann gehört sie selbstverständlich zum Betriebsvermögen.
Insofern haben Sie sich doch die Frage bereits selbst beantwortet.

Ob nun durch diese Angaben ein Nachteil entstehen könnte, kann ich ohne Info über Art und Umfang des Auftrags bzw. ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Schadenhergang und dem Auftrag gibt, nicht mit absoluter Sicherheit beantworten.
Fakt ist aber, dass die Versicherung bei gewerblich genutzten Gegenständen die betrieblich bedingte Abschreibung berücksichtigt und auch bei der Regulierung in Abzug bringt. Es herrscht eben der Grundsatz dass dem Geschädigten lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird und er sich an dem Schaden nicht bereichern sollte.
Ist leider so.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
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Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
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    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [email protected]
    www.versicherungen-check-24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
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    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
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Schlichtungsstellen.
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Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Hallo,

Sie geben wahrheitsgemäß das an, das zutrifft.
Wenn die Kamera ausschl. zu freiberufl. Zwecken genutzt wird, dann ist das so und sollte so angegeben werden. Ein Nachteil entsteht Ihnen nur, wenn Sie lügen und eine andere Angabe als den zutreffenden Verw.-Zweck machen.

Der Versicherer sollte von Ihnen die Sache mit der NICHT-vorsteuerabzugsberechtigung unbedingt erfahren, da die sonst bei gewerbl. Nutzung gern gleich Netto zahlen (dafür ist im wesentl. auch die Frage da).
VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hi,
wenn ich das richtig sehe ist bei Dir Privat- = Betriebsvermögen.
Insofern scheint es mir gleich, was Du hier angibst.
Grüße
Jürgen

Hallo auch!

Leider fehlen Angaben zum Schadenhergang, so dass ich hier nicht wirklich weiterhelen kann. Fakt ist jedoch, dass immer beide Seiten gehört werden, damit die Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers geprüft werden kann.

Besten Gruß
Chris