Schadensfall schon eingetroffen was nun?

hallo,…

ich wollte fragen ob es irgendeine versicherung gibt , die es möglich macht sich noch rechtschutz zu versichern wenn der schadensfall schon eingetroffen ist?

meint ihr das ist irgendwie möglich… wenn man zum beispiel rückwirkend beitrags kosten zahlt?

grüße

Hallo Mareike.
Nein, leider nicht.
Ist halt die Argumentation des „brennenden Hauses“ oder „Kind im Brunnen gefallen“. Ist dir ja auch bestimmt klar, aber um es devinitiv zu sagen: Nein keine Chance.
Zunächst prüfen die Ges. ob der Fall innerhalb der Verszeit fällt. Bei der RS-Vers. kann der sehr weit in der Vergangenheit liegen. Dein Rechtsgegner braucht nur einen Rechtsverstoß zu einen gewissen Zeitpunkt zu behaupten, das wäre der Beginn des Versicherungsfalls.

ODER hast du gar kein speziellen Schadensfall und wünschst eine generelle Rückwärtsversicherung?

Grüsse Christian

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Ja leider schon eingetroffen.
Ich wollte zu einem Beratungsgespräch am Montag… und ich kann mir nicht vorstellen wieviel ein Anwalt denn so kostet?
Hast Du eine Ahnung?

Es geht um eine Kündigung und mein Restlohn und meine restlichen Urlaubstage…

Sorry, kann Dir dazu keine Auskünfte geben.
Im Allgemeinen sei gesagt, dass vorm Arbgericht jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt, egal welche Partei „gewinnt“. Google doch ein bißchen hierzu.
Gruss Christian

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Oder ins Forum Arbeitsrecht!?
Oder ins Forum Arbeitsrecht!?
Gruss

Oder ins Forum Arbeitsrecht!?

Da existiert schon ein thread von ihr.

MfG

Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.

nein ging sich nur um die versicherung schon gut!

danke sehr

Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.

Alles eine Frage der Prämie … :wink:

Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.

Alles eine Frage der Prämie … :wink:

Die Prämie müsste mindestens etwas höher als der Schaden sein!

Ja leider schon eingetroffen.
Ich wollte zu einem Beratungsgespräch am Montag… und ich
kann mir nicht vorstellen wieviel ein Anwalt denn so kostet?
Hast Du eine Ahnung?

Hallo Mareike,

eine Erstberatung kann bis zu 190 Euro kosten. Davon darf man dann allerdings nicht allzu viel erwarten. Wenn der Fall zu kompliziert wird und der Anwalt recherchieren muss, wird er auch eine höhere Gebühr nehmen können. Evtl. hast du, je nach Einkommen, einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Einen entsprechenden Beratungsschein bekommst du beim Rechtspfleger beim Gericht. Aber auch dein Anwalt kann dir sagen, inwieweit Kostenhilfe gewährt werden kann. Er kann auch die entsprechenden Schritte einleiten.

Gtuß Holger

Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.

Alles eine Frage der Prämie … :wink:

Die Prämie müsste mindestens etwas höher als der Schaden sein!

Joah, voraussichtlicher Schaden plus Verwaltungsgebühr. :smile:

Nu seid doch lieb zu der lieben Frau!
Die Fragenstellerin klopft doch in ihrer misslichen Lage alle Möglichkeiten ab und ist nunmal ein Laie. Gerade in der RS wollen die Leute meist dann ne Police, wenn das berühmte haus brennt.
Naja, die Überschrift ist ja auch schon provokativ: schadensfall schon eingetroffen was nun?
Die Notwendigkeit einer V wird immer erst im Schadensfall klar und verbleibt sonst nur im theoretischen Raum, welche mir reel mein Konto um die Beiräge kürzt. Insofern ist man beinahe „befriedigt“, wenn man dann endlich wieder einen Interessenten hat, für den das Versicherungsrisiko bittere Realität wurde. Man kann so schön „Siehste“ sagen. Aber den Wesenszug sollte man als Gutmensch ja unterdrücken und das Mitgefühl obsiegen lassen.

Gruss! Chris