Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist mit ihren Fahrrad in ein parkendes Auto gefahren welches jetzt einen Lackschaden hat . Zeugen gibt es keine , die Frau mit dem Auto hat meine Tochter angesprochen und gefragt ob sie ihr reingefahren ist . Meine Tochter sagt sie war es . Natürlich war ich auch nicht dabei weil sie immer vor unserer Wohnung Fahrrad fährt . Welche Versicherung kommt für solche Fälle auf oder muß der Schaden gar nicht übernommen werden ? Übrigens meine Tochter ist 5 Jahre alt !Vielen Dank schonmal hoffe ich habe nichts vergessen zu erwähnen !
sorry, ich arbeite bei einer Krankenkasse, nicht bei einer Versicherung.
- SInd Kinder im Sinne des BGB und Stgb unter 14 JAhren Schuldunfähig.
Das würde Heißen das die Eltern (auch über eine PRivathaftpflichtversicherung) für solche Schäden haften. Gibt es Zeugen ist die Sache klar. Gibt es keine Zeugen muss der Anspruchsteller beweisen das Ihre Tochter den Schaden verursacht hat.
Ohne ZEugen kommt der moralische und nachbarschaftliche Aspekt hinzu, welchen man nicht außer Acht lassen sollte.
Na dann versuchen wir doch mal schnell eine Mama aus der Verzweiflung zu erretten:
-
Beweispflichtig ist der Geschädigte. Wenn ihre Tochter also sagt sie war es nicht und es gibt keine weiteren Zeugen, dann ist das Pech (wenn auch nicht schön) für den Geschädigten.
-
Zuständig ist die Haftpflichtversicherung, da ein Dritter geschädigt wurde
-
Kinder unter 7 Jahren sind in Deutschland nicht haftbar zu machen („deliktunfähig“). Von daher kann es passieren, dass selbst wenn ihre Tochter sagt, dass sie den Schaden verursacht hat, die Versicherung dennoch nicht reguliert (keine Panik: Sie müssen dann auch nicht zahlen!). Im Klartext bedeutet das, dass die Versicherung hier eine sogenannte passive Rechtschutzversicherung darstellt. Bedeutet: Ihre Haftpflichtversicherung führt auch gegebenenfalls den Rechtsstreit gegen den Anspruchsteller auf ihre Kosten.
-
Für Sie wichtig: Sie haben die Aufsichtspflicht verletzt! Bitte behaupten Sie gegenüber der Versicherung nichts anderes, sonst sind sie in der Haftung und nicht die Versicherung. Die Haftpflichtversicherung ist mit dazu da Schäden zu regulieren, die durch Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen.
Mein Tipp: Sprechen Sie nochmal mit ihrer Tochter und weisen sie darauf hin, dass es keine Strafe gibt wenn sie den Schaden gemacht hat (das sollte dann natürlich auch so sein ). Gibt sie den Schaden nicht zu, so melden sie dies genau so ihrer Haftpflichtversicherung.
Gibt ihre Tochter den Schaden zu, dann auch an die Haftpflichtversicherung melden und den Geschädigtne darauf hinweisen, dass diese für die Regulierung zuständig ist.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so ist der Schaden gegenüber einer fremden Person entstanden. Es wird Ihnen wahrscheinlich also egal sein, ob ihre Versicherung zahlt oder nicht, solange Sie nicht zahlen müssen (und das müssen sie nicht!). Dennoch empfehle ich dringend die Haftpflichtversicherung zu prüfen, ob diese Schäden bei Kindern reguliert. Der nächste Schaden entsteht vielleicht im engsten Freundes- und Bekanntenkreis und die Versicherung zahlt dann auch nicht (denn sie muss nicht zahlen!). Ich empfehle dann den Wechsel zu einer Versicherung, die auch Schäden bei Kindern übernimmt!
Viele Erfolg und Nerven bewahren!
In eigener Sache: Dies ist keine Rechtsberatung, weil dafür gibt es Fachanwälte!
Hallo Daggi,
Kinder unter 6 Jahren sind Deliktunfähig. D.h. grundsätzlich müssen weder Sie noch Ihre Tochter für den Schaden aufkommen.
Zu prüfen wäre noch, ob Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Dass hängt allerdings vom Einzelfall ab. Wohnen Sie mitten in einer Großstadt an einer viel befahrenen Straße, oder auf dem Land in einer „Spielstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)?
Ja wir wohnen in einen Verkehrsberuhigter Bereich , meine Tochter wollte zum Garten fahren und ist dann in das Parkende Auto gefahren !
Hallo!
Kinder unter 7 Jahren sind im Straßenverkehr nicht haftpflichtig zu machen. Von daher bleibt der Autofahrer auf seinem Schaden sitzen. Die einzige Möglichkeit die er hat ist, den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen. Dies ist jedoch nicht ganz so einfach.
Die beste Lösung ist den SChaden seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden. Diese kümmert sich bei begründeten Ansprüchen um die Regulierung, bei unbegründeten Ansprüchen um die Schadenabwehr.
Gruß Knipser