Schadensforderung nach Schlägerei

Hallo,

ich war letztens in einer Schlägerei verwickelt, wobei ich der Geschädigte bin. Es gibt davon auch eine Videoaufnahme wo man sehen kann, dass ich nichts gemacht hab und grundlos geschlagen wurde.
Jetzt habe ich die Frage, wenn ich denjenigen anzeige dann will sich ja meine Krankenkasse die Behandlungskosten von ihm holen. Aber wenn derjenige Arbeitslos ist, wie läuft das dann ab? Ich hoffe, dass meine Krankenkasse dann trotzdem zahlt, oder?

Hallo,

mach Dir keine Sorgen, die KK übernimmt die Kosten. Ob sie den Verursacher in Regress nimmt, obliegt der KK.

VG, René

Hallo,

es gibt zwei Geschädigte, die Krankenkasse und du selbst.

In solchen Fällen empfiehlt sich eine Anzeige. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, dann i.d.R. gegen Auflage der Schadenwiedergutmachung. Dazu gehören Sachkosten (Beschädigte Kleidung, Brille, etc.), Einkommensausfall und Schmerzensgeld.

In guten privaten Haftpflichtversicherungen ist die Übernahme von Schäden versichert, bei denen der Versicherungsnehmer der Geschädigte ist. Bei einigen gehört dazu auch ein Rechtsschutz.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler