Hallo, ein Mann möchte mit 78 Jahren nicht mehr Auto fahren. Gibt es eine Möglichkeit seine Rabatteinstufung der KFZ-Versicherung auf eine andere Person übertragen zu lassen, die beispielsweise in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt?? Wenn ja, zu welchen Rahmenbedingungen??
Danke! Gruß Gudrun
Hallo, ein Mann möchte mit 78 Jahren nicht mehr Auto fahren.
Gibt es eine Möglichkeit seine Rabatteinstufung der
KFZ-Versicherung auf eine andere Person übertragen zu lassen,
die beispielsweise in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt??
Am besten die eigene Versicherung fragen, denn die Gesellschaften halten das durchaus unterschiedlich. Meine Gesellschaft überträgt SFR nur auf Verwandte im Sinne der Abgabenordnung (also: Ehepartner, Kinder, Enkel).
Bei häuslichen Gemeinschaften, kann man ja alles so lassen wie es ist und nur der Versicherung melden, wer das KFZ fährt. Dadurch bleibt der SFR erhalten, evt. entfällt ein Alleinfahrerrabatt.
Hallo Gudrun,
grundsätzlich ja.
Es läuft so ab, dass der Mann seinen Verzicht auf den Rabatt erklären muss und mit der Übertragung auf eine andere Person zustimmen muss. Dazu gibt es ein Formular der Versicherungsgesellschaften, in dem erklärt wird, dass, wer und warum ein anderer Anspruch auf den SFR haben kann.
Dazu ist es notwendig eine Führerscheinkopie desjenigen, der den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bekommen soll, beizulegen. Anhand der Führerscheindauer und des bisherigen Schadenverlaufes wird dann der SFR, der übertragen werden kann, berechnet.
Das ganze muss glaubhaft gemacht werden, was erfahrungsgemäß bei Verwandschaftsverhältnis und/oder häuslicher Gemeinschaft kein Problem darstellt.
Viele Grüße
Andreas
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Hallo,
das sollte bei ehe-/lebenspartnern, kindern und ggf. enkeln bei so gut wie allen vr funktionieren.
wichtig ist aber, daß nur die gefahre zeit in abhängigkeit der schadenfälle und unterbrechungszeiten übertragen wird. außerdem kann frühestens ab führerscheindatum desjenigen der den sf bekommen soll übertragen werden.
bsp.: der mann hat sf 20 = 20 jahre schadenfreies fahren. du hast aber erst 10 jahre einen führerschein. also kannst du auch nur maximal 10 jahre angerechnet bekommen. außerdem ist wieder auf schäden und unterbrechungen zu achten.
sondereinstufungen werden übrigens auch nicht übertragen. außerdem sollte mal im vertrag nachgeschaut werden, wer denn als fahrer drin stand. nicht das eine nachprämie fällig wird weil die fahrer nicht angegeben wurden.
ruf mal bei dem vr an und laß dir ausrechnen welchen sf du bekommen würdest.
an sonsten schau mal im archiv.
gruß
snake
looooooooool 3 gleichzeitig ^^