Ein Fahrzeughalter hat für sein „Sommerspielzeug“ also PKW mit Saisonkennzeichen die Rechnung der Versicherung bekommen.
Er schaute etwas irritiert , denn er erwartete in der SF Klasse von 35% eine herabsetzung auf 30% anstelle dessen stand da jetzt 40% !
Eine telefonische Rückfrage beim Versicherer ergab folgende Auskunft :
Im Jahre 2007 hätte man einen Unfall gehabt , deshalb die Hochstufung.
Der VN überlegte , es könnte nicht sein , Unfall im Jahre 2007 und dann aha , da war was !
Im Oktober 2007 wurde sein anderes , zweites Saison - Sommerspielzeug zu Klump gefahren.
Der Unfall spielte sich wie folgt ab :
Der Fahrzeugführer , also der VN musste an einer Einfahrt zu einem Discounter abbremsen , weil das Fahrzeug vor ihm nach links auf den Parkplatz des Discounters abbiegen wollte und den fliesenden Verkehr auf der Gegenfahrbahn abwarten musste .
Hinter dem VN folgte ein grosser SUV dessen Fahrer am telefonieren war und die Situation irgendwie verpennte und beide Fahrzeuge aufeinander schob .
also der Wagen des VN wurde durchgeschoben und beschädigte noch den vor ihm haltenden Alfa , das beide Fahrzeuge wirtschaftlichen Totalschaden hatten.
Dadurch das der PKW des VN durchgeschoben wurde und so den Vordermann beschädigte , wird jetzt die SF klasse hochgestuft .
nach meinem logischen Verständniss kann der VN doch nichts dafür , das ist doch beides dem Fahrer des SUV anzulasten , wieso stuft die Versicherung hoch , ohne den VN zu informieren das dort Schadensersatzleistungen geflossen sind .
wenn der VN das in Kenntniss gehabt hätte , wäre das mit vor Gericht gegangen , da lief sowieso eine entsprechende Schadensersatzklage , da die gegnerische Versicherung nicht den Fahrzeugwert des ca 2 Monate zuvor erstellten Wertgutachten des Youngtimers zahlen wollte , sondern nur einen Schrottwert.
vorab, ich bin kein Jurist.
Ich kann auch nur einen Fall aus dem Bekanntenkreis schildern, der so ähnlich gelagert ist.
Der Rechtsanwalt des Unfallverursachers hat eine Zahlung von der Versicherung des Geschädigten erwirkt, die nie hätte geleistet werden dürfen. Wie so etwas möglich ist, kann ich nicht sagen.
Der Bekannte hat sich mit seinem Versicherungsvertreter zusammen gesetzt, den Unfallverlauf geschildert, dokumentiert durch alle Unterlagen vom Rechtsanwalt, Polizei etc. und schon war er (nach einigem hin und her) wieder auf seinem ursprünglichen Tarif (35%).
vorab, ich bin kein Jurist.
Ich kann auch nur einen Fall aus dem Bekanntenkreis
schildern, der so ähnlich gelagert ist.
dito!
ebenfalls ein reales Beispiel:
Nach unverschuldetem Unfall von der eigenen Versicherung hochgestuft worden.
Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass die Hochstufung VORSORGLICH sei, bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist, um bei positivem Ausgang wieder rückwirkend zurückgestuft zu werden. Das war dann auch so. Wurde alles wieder erstattet.
Generell…
…hat die eigene Versicherung ein EIGENINTERESSE den VN hochzustufen. Bei geringer Schadenshöhe versuchen die Versicherungen, zB eine Regulierung 30%/70% möglichst ohne grosse Ermittlungsarbeit herbeizumauscheln, damit sie hochstufen können. Über die Jahre rechnet sich das für die Versichrg!
Deshalb sehr wichtig: bei unverschuldetem Unfall sofort (möglichst sogar anwaltlich) die eigene Versichrg auffordern, auf keinen Fall in die Regulierung einzutreten!!! (Bei mir bereits 2 mal geschehen! hat funktioniert)
Das kommt leider für die aktuelle Frage schon zu spät, aber für Folgeleser…
Dem Frager kann nur geraten werden, die Rückabwicklung anwaltlich einzufordern
wenn der VN das in Kenntniss gehabt hätte , wäre das mit vor
Gericht gegangen , da lief sowieso eine entsprechende
Schadensersatzklage , da die gegnerische Versicherung nicht
den Fahrzeugwert des ca 2 Monate zuvor erstellten
Wertgutachten des Youngtimers zahlen wollte , sondern nur
einen Schrottwert.
Der Schaden war also strittig der Höhe, nicht dem Grunde nach.
Wurde der Schadenersatzklage dem Grunde nach zu 100% stattgegeben? Dann den Versicherer kontaktieren. Möglicherweise wurde aufgrund eines Teilungsabkommens geleistet, das wäre zwar rabattunschädlich, dies kann aber durchaus mal übersehen werden.
wer kann das erklären
Der Versicherer. Nochmals nachhaken, mit dem Hinweis auf die bereits zu 100% erfolgte Regulierung der Gegenseite.