Hallo,
angenommen einem Versicherungsnehmer wurde von seiner KFZ-Haftpflicht gekündigt und er möchte die Gelegenheit nun nutzen, die Versicherung zu wechseln.
Bei einem Gespräch mit der neuen Wunschversicherung wird anhand der letzten Rechnung festgestellt, daß der VN nur die Schadensfreiheitsklasse 3 hat, was laut der Dame der neuen Versicherung bedeutet, daß der VN 3 Jahre unfallfrei ist. Den VN meint aber, er bereits seit ca. 10 Jahren keinen Schaden mehr hatte.
Nehmen wir nun an, das Fahrzeug ist ein Wohnmobil und wurde des öfteren über den Winter abgemeldet. Die Dame der neuen Versicherung hat dem potentiellen Kunden nun erklärt, daß das KFZ mehr als 6 Monate pro Kalenderjahr angemeldet gewesen sein muß, damit sich die SFK ändert.
Der Versichrte würde nun seine Unterlagen durchsehen und feststellen, daß bei der letztmaligen Anmeldung im Mai 2009 als Schadensfreiheitsklasse SF 5 (55%) in der Versicherungsbestätigung steht, bei allen Rechnungen bis 2012 aber jeweils SF 3 (45%) steht.
Wie kann der VN nun seine tatsächliche Schadensfreiheitsklasse feststellen?
Die neue Versicherung würde bei SF 3 70% Beitrag nehmen und wäre dann teurer als die alte.
Da 2009 SF 5 festgestellt wurde, der VN seitdem keinen Unfall hatte und das Auto durchgehend angemeldet war müsste aber doch eigentlich SF 8 bestehen. Bei SF 8 wäre die neue Versicherung dann wahrscheinlich günstiger als die alte.
Gibt es irgendwelche Gründe, warum Versicherungen trotz Unfallfreiheit die Schadensfreiheitsklasse nicht ändern? Muß vielleicht die Änderung der SFK jedes Jahr beantragt werden? Oder gibt es Sonderregeln für Wohnmobile?
Mit fragenden Grüßen,
Janis73