Schadensfreiheitsklasse

Hallo,

angenommen einem Versicherungsnehmer wurde von seiner KFZ-Haftpflicht gekündigt und er möchte die Gelegenheit nun nutzen, die Versicherung zu wechseln.
Bei einem Gespräch mit der neuen Wunschversicherung wird anhand der letzten Rechnung festgestellt, daß der VN nur die Schadensfreiheitsklasse 3 hat, was laut der Dame der neuen Versicherung bedeutet, daß der VN 3 Jahre unfallfrei ist. Den VN meint aber, er bereits seit ca. 10 Jahren keinen Schaden mehr hatte.
Nehmen wir nun an, das Fahrzeug ist ein Wohnmobil und wurde des öfteren über den Winter abgemeldet. Die Dame der neuen Versicherung hat dem potentiellen Kunden nun erklärt, daß das KFZ mehr als 6 Monate pro Kalenderjahr angemeldet gewesen sein muß, damit sich die SFK ändert.
Der Versichrte würde nun seine Unterlagen durchsehen und feststellen, daß bei der letztmaligen Anmeldung im Mai 2009 als Schadensfreiheitsklasse SF 5 (55%) in der Versicherungsbestätigung steht, bei allen Rechnungen bis 2012 aber jeweils SF 3 (45%) steht.

Wie kann der VN nun seine tatsächliche Schadensfreiheitsklasse feststellen?
Die neue Versicherung würde bei SF 3 70% Beitrag nehmen und wäre dann teurer als die alte.
Da 2009 SF 5 festgestellt wurde, der VN seitdem keinen Unfall hatte und das Auto durchgehend angemeldet war müsste aber doch eigentlich SF 8 bestehen. Bei SF 8 wäre die neue Versicherung dann wahrscheinlich günstiger als die alte.

Gibt es irgendwelche Gründe, warum Versicherungen trotz Unfallfreiheit die Schadensfreiheitsklasse nicht ändern? Muß vielleicht die Änderung der SFK jedes Jahr beantragt werden? Oder gibt es Sonderregeln für Wohnmobile?

Mit fragenden Grüßen,
Janis73

Hallo,

angenommen einem Versicherungsnehmer wurde von seiner
KFZ-Haftpflicht gekündigt und er möchte die Gelegenheit nun
nutzen, die Versicherung zu wechseln.

einfach so? Warum ist das geschehen?

Ansonsten kann es durchaus sein, dass bei der alten Versicherung eine „kurze“ SFR-Staffel genutzt wird und im Rechnungsdruck die SFR-Klasse einfach nicht weitergezählt wird (da sich bei den % nichts mehr ändert).

Die Erläuterungen der „Dame“ von der neuen Versicherung sind soweit korrekt. Sie hätte aber auch erläutern können, dass die neue Versicherung bei der alten Versicherung den SFR anfragen muss und die Auskunft der tatsächlichen schadenfreien Jahre bekommt.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort

Hallo,

angenommen einem Versicherungsnehmer wurde von seiner
KFZ-Haftpflicht gekündigt und er möchte die Gelegenheit nun
nutzen, die Versicherung zu wechseln.

einfach so? Warum ist das geschehen?

In diesem fiktiven Fall wäre es zu einer Kündigung gekommen weil die Versicherung den Beitrag erhöht hatte, was der VN nicht mitgekriegt hat (war länger in Urlaub) und deshalb nur den „alten“ Beitrag überwiesen hatte.

Ansonsten kann es durchaus sein, dass bei der alten
Versicherung eine „kurze“ SFR-Staffel genutzt wird und im
Rechnungsdruck die SFR-Klasse einfach nicht weitergezählt wird
(da sich bei den % nichts mehr ändert).

Was heißt „kurze“ SFR-Staffel genau, und warum ändert sich bei den % und der Schadensfreiheitsklasse nichts, wenn man unfallfrei fährt, bzw. wird der Beitrag sogar erhöht?

Die Erläuterungen der „Dame“ von der neuen Versicherung sind
soweit korrekt. Sie hätte aber auch erläutern können, dass die
neue Versicherung bei der alten Versicherung den SFR anfragen
muss und die Auskunft der tatsächlichen schadenfreien Jahre
bekommt.

Naja, war ja ein relativ kurzes und hektisches Erstgepräch…

Viele Grüße

Versicherung bedeutet, daß der VN 3 Jahre unfallfrei ist. Den
VN meint aber, er bereits seit ca. 10 Jahren keinen Schaden mehr hatte.

Und hat sich nicht gewundert, 7 Jahre lang falsch eingestuft gewesen zu sein ? Nach meiner Erfahrung werden Unfälle gerne vergessen.

Versicherung hat dem potentiellen Kunden nun erklärt, daß das
KFZ mehr als 6 Monate pro Kalenderjahr angemeldet gewesen sein
muß, damit sich die SFK ändert.

Stimmt. Es sei den man hätte ein Saison-Kennzeichen

als Schadensfreiheitsklasse SF 5 (55%) in der
Versicherungsbestätigung steht, bei allen Rechnungen bis 2012
aber jeweils SF 3 (45%) steht.

Hier ist es Rätsels Lösung.

Wie kann der VN nun seine tatsächliche Schadensfreiheitsklasse feststellen?

Die Versicherung frage, die gekündigt hat. Die gibt auskunft.

Die neue Versicherung würde bei SF 3 70% Beitrag nehmen und

Oben steht 45 %.

Da 2009 SF 5 festgestellt wurde, der VN seitdem keinen Unfall
hatte und das Auto durchgehend angemeldet war müsste aber doch
eigentlich SF 8 bestehen.

Nö, könnte sich ja um eine Sondereinstufung handeln, die nicht übertragen wird.

Gibt es irgendwelche Gründe, warum Versicherungen trotz Unfallfreiheit die Schadensfreiheitsklasse nicht ändern?

Viele.

Muß vielleicht die Änderung der SFK jedes Jahr beantragt werden?

Nein.

Hallo

angenommen einem Versicherungsnehmer wurde von seiner
KFZ-Haftpflicht gekündigt und er möchte die Gelegenheit nun
nutzen, die Versicherung zu wechseln.

einfach so? Warum ist das geschehen?

In diesem fiktiven Fall wäre es zu einer Kündigung gekommen
weil die Versicherung den Beitrag erhöht hatte, was der VN
nicht mitgekriegt hat (war länger in Urlaub) und deshalb nur
den „alten“ Beitrag überwiesen hatte.

in diesem Fall kommt nicht sofort eine Kündigung sondern erst einmal ein Hinweis, dann eine Mahnung. usw.

Ansonsten kann es durchaus sein, dass bei der alten
Versicherung eine „kurze“ SFR-Staffel genutzt wird und im
Rechnungsdruck die SFR-Klasse einfach nicht weitergezählt wird
(da sich bei den % nichts mehr ändert).

Was heißt „kurze“ SFR-Staffel genau, und warum ändert sich bei
den % und der Schadensfreiheitsklasse nichts, wenn man
unfallfrei fährt, bzw. wird der Beitrag sogar erhöht?

auch bei der kurzen SFR-Staffel werden die schadensfreie Jahre weitergezählt.

Die Erläuterungen der „Dame“ von der neuen Versicherung sind
soweit korrekt. Sie hätte aber auch erläutern können, dass die
neue Versicherung bei der alten Versicherung den SFR anfragen
muss und die Auskunft der tatsächlichen schadenfreien Jahre
bekommt.

Naja, war ja ein relativ kurzes und hektisches Erstgepräch…

Dies muss bei der alten Versicherung geklärt werden.

Ich vermute, dass entweder ein Schaden vorliegt, oder eine Sondereinstufung erfolgte.

Gruß Merger

Hallo

angenommen einem Versicherungsnehmer wurde von seiner
KFZ-Haftpflicht gekündigt und er möchte die Gelegenheit nun
nutzen, die Versicherung zu wechseln.

einfach so? Warum ist das geschehen?

In diesem fiktiven Fall wäre es zu einer Kündigung gekommen
weil die Versicherung den Beitrag erhöht hatte, was der VN
nicht mitgekriegt hat (war länger in Urlaub) und deshalb nur
den „alten“ Beitrag überwiesen hatte.

in diesem Fall kommt nicht sofort eine Kündigung sondern erst
einmal ein Hinweis, dann eine Mahnung. usw.

Jaja, das kam, Empfänger war aber eben 5-6 Monate nicht zuhause…
Bitte jetzt keine klugen Tips von wegen Auto bei so langer Abwesenheit abmelden, das ist jetzt im Nachhinein klar…

Ansonsten kann es durchaus sein, dass bei der alten
Versicherung eine „kurze“ SFR-Staffel genutzt wird und im
Rechnungsdruck die SFR-Klasse einfach nicht weitergezählt wird
(da sich bei den % nichts mehr ändert).

Was heißt „kurze“ SFR-Staffel genau, und warum ändert sich bei
den % und der Schadensfreiheitsklasse nichts, wenn man
unfallfrei fährt, bzw. wird der Beitrag sogar erhöht?

auch bei der kurzen SFR-Staffel werden die schadensfreie Jahre
weitergezählt.

Die Erläuterungen der „Dame“ von der neuen Versicherung sind
soweit korrekt. Sie hätte aber auch erläutern können, dass die
neue Versicherung bei der alten Versicherung den SFR anfragen
muss und die Auskunft der tatsächlichen schadenfreien Jahre
bekommt.

Naja, war ja ein relativ kurzes und hektisches Erstgepräch…

Dies muss bei der alten Versicherung geklärt werden.

Wird morgen gemacht, man ist aber heute schon neugierig und möchte generelle Informationen über die Handhabung von Schadensfreiheitsklassen und Prozenten…

Ich vermute, dass entweder ein Schaden vorliegt, oder eine
Sondereinstufung erfolgte.

Es gab definitiv keinen Schaden. Sondereinstufung? Könnte sein wegen Status als Wohnmobil? Aber wieso wird auf den Rechnungen die SF nicht weitergezählt und bleibt immer gleich? Ist das in Deutschland nicht standartisiert?

Gruß

Es gab definitiv keinen Schaden. Sondereinstufung? Könnte sein
wegen Status als Wohnmobil? Aber wieso wird auf den Rechnungen
die SF nicht weitergezählt und bleibt immer gleich? Ist das in
Deutschland nicht standartisiert?

Nein, das ist nicht standartisiert. Jede Versicherung kann das handhaben wie sie will. Bei manchen ist bei Wohnmobilen schon bei SF5 Schluss, bei anderen erst bei SF10. Manche haben 60 % bei SF3, andere 50 %.

Hallo,

nachdem ja nun geklärt ist, dass du die schadensfreien Jahre (die evtl. im Hintergund liefen) bei Deiner Vorversicherung abklärst, wollte ich nur noch den Hinweis mitgeben, dass Du bei der neuen Versicherung im Antrag sicherlich angeben musst, dass Du von der „alten“ Versicherung gekündigt wurdest! Sag dies auch Deinem Vermittler und gib es im Antrag an.

viele Grüße

ergänzend:

bei der Kfz-Versicherung empfehle ich grundsätzlich eine Einzugsermächtigung.

Dann würde auch keine Kündigung erfolgen, wegen einer fehlerhaften Zahlung.

Gruß Merger

In diesem fiktiven Fall wäre es zu einer Kündigung gekommen
weil die Versicherung den Beitrag erhöht hatte, was der VN
nicht mitgekriegt hat (war länger in Urlaub) und deshalb nur
den „alten“ Beitrag überwiesen hatte.

Haha, der war gut… kann sich nur um eine fiktive Geschichte handeln.

Grüße, M