Schadensfreiheitsklasse Auto

hallo,
ich hatte bis einschließlich 01.07.00 einen pkw, zuletzt in der SF 4 haftpflichversichert. bis in den oktober 2001 hatte ich kein eigenes auto und bin nachweislich über 100.000 km mit mietfahrzeugen gefahren, hatte keinen fs-entzug.
im oktober 2001 habe ich ein auto auf mich zugelassen und ging davon aus, dass ich, nachdem ich 2000 über ein halbes jahr in der sf 4 gewesen bin, in die sf 5 eingestuft werde.
mein jetziger versicherer (allianz) will mich jedoch in die sf 3 einstufen und ließe sich unter umständen dazu durchringen, mir die klasse 4 zu gewähren (welch großmut!)
worauf kann ich mich berufen, um die schadensfreiheitsklasse 5 doch noch zu bekommen?
wie stehen die aussichten bei einem rechtsstreit?

auch hallo,
also das mit dem Rechtsstreit kannst Du ziemlich vergessen, da das ganze in den Tarifbestimmungen der Allianz festgelegt ist. (Was da jetzt detailiert steht, sei mal offen…).
Nach meiner Kenntnis dieser Bestimmungen ist es so, daß wenn das Auto weniger als ein halbes Jahr abgemeldet war (bzw. Du umgekehrt mehr wie ein halbes Jahr damit gefahren bist), die nächste SF Klasse erreicht wird.

Beim abgemeldeten Auto ist es aber soviel ich weiß bei der Allianz so, daß der Rabatt eine ganze Weile (ohne Verlust) stehenbleibt. Damit solltest du eigentlich die SF5 bekommen können (weil der 1.7.00 tatsächlich mehr als ein halbes Jahr in 2000 war)…
Andreas

Hi Andreas,

ich meine, das steht nicht nur dort in den TB. 180 Tage muss eine Zulassung gegeben sein, damit eine Hochstufung der SF-Klasse im Folgejahr gegeben ist.
Dieser bleibt nunmehr bei den meisten Versicherern zumindest 7 Jahre bestehen und baut sich dann sukzessive ab.

Da in 2001 aber keine 180 Tage erreicht wurden, müsste die Hochstufung dann wie folgt aussehen:

2000: SF 4
2001: SF 5
2002: SF 5

Sollte die Allianz davon ausgehen, dass du zwischenzeitlich einen anderen Vertrag geschlossen haben solltest, kannst du denen den Wind aus den Segeln nehmen, da ja dabei dein Rabatt hätte abgefragt werden müssen oder du hättest mit SF 1/2 woanders angefangen. Nur das macht ja keinen wirklichen Sinn :wink:

Gruß
Marco

2000: SF 4
2001: SF 5
2002: SF 5

:smile: genauso hatte ich das gemeint *lacht*
Andreas

SF Auto - Sonderkündündigungsrecht?
inzwischen habe ich eine neue aussage der allianz bekommen:

ich soll froh sein in die sf 4 eingestuft zu werden, da ich über 12 monate gar kein auto angemeldet hatte und somit um eine szufe zurückgestuft werden müsse. und da ich 2000 zwar über sechs monate ein fahrzeug versichert hatte, aber im weiteren verlauf des jahres kein anderes ange,eldet hatte, müsse man von der sf 4 eine klasse zurückgehen, also auf sf3.

jetzt meine fragen:
ist es ausschlaggebend für eine sf-klassenverbesserung, in welchem zeitraum des jahres das harzeug angemeldet ist?

ich bin nun seit dem 01.01.02 bei der allianz versichert. kann ich nach einer jetzt folgenden neutarifierung auf sf 4 von ursprünglich sf 5 von einem sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Hi Daniel,

ich kläre das heute mal mit den Allianzern ab.
Melde mich heute abend. Normal ist die beschriebene Vorgehensweise bei allen Versicherern üblich.

Gruß
Marco

Hallo Daniel,

also ich habe mit denen geredet und sie meinten, wenn du es nachweisen kannst (du hast also ein Schreiben, in dem dir jemand bestätigt, dass du Auto in der Zeit gefahren bist), dann bekommst du problemlos die SF5.
Wenn du es nicht kannst, dann bekommst du die SF3.

Scheinbar seien die Kollegen davon ausgegangen, dass du den Nachweis nicht bringen kannst. Kannst du ihn bringen, muss der Versicherer dir nachweisen, dass er nicht stimmt. :wink:

Alles klar?

Gruß
Marco