Schadensfreiheitsklasse bei ab und wiederanmeldung

Hallo!

Hab eine Frage zur Schadenfreiheitsklasse bei PKW Versicherung.

Auto wurde Oktober 2007 mit SF6 abgemeldet.
—> ab 01.01.2008 hätte SF7 gegolten.

Auto wieder im Juli 2008 angemeldet.
—> diesmal wieder mit SF6
—> ab 2009 gilt immer noch SF6???

Ist das so ok? kommt mir ein bischen falsch vor, oder?

mfg
phobos

Hi,

Auto wurde Oktober 2007 mit SF6 abgemeldet.
—> ab 01.01.2008 hätte SF7 gegolten.

Richtig: Hätte

Auto wieder im Juli 2008 angemeldet.
—> diesmal wieder mit SF6

Auch richtig, da die Unterbrechung mehr als 6 Monate gedauert hat.

—> ab 2009 gilt immer noch SF6???

Wiederum richtig, da der Versicherungsvertrag in 2008 weniger als 6 Monate bestanden hatte.

Ist das so ok?

Ja, es sei denn, deine Versicherungsbedingungen sagen etwas Anderes.

Gruß Keki

Hallo,

kommt auf die Bedingungen des Versicherers an!

Oktober 07 -> mehr als 6 Monate unfallfrei,
01.01.08 Rückstüfung in SF 7
Oktober 08 -> Anmeldung und Einstufung in SF 7

Tipp: Tarifwerk lesen oder Vertreter fragen!

VG
Melanie