Schadensfreiheitsklasse für Zweitwagen erben

Hallo,
mein Vater ist vor kurzem verstorben. Bis dahin waren sowohl sein, als auch der von meiner Mutter genutzte Zweitwagen auf ihn gemeldet. Nun will ich den Wagen von meinem Vater übernehmen, meine Mutter ihren behalten. Sowohl ich als auch meine Mutter haben ihren Führerschein vor 10 Jahren gemacht und noch nie war ein KFZ auf einen von uns gemeldet. Ich weiß, dass meine Mutter die Schadensfreiheitsklasse erben kann. Meine Frage ist, wie man da vorgeht, und ob man diese Schadensfreiheitsklasse auf beide Autos umlegen kann, solange diese über meine Mutter zugelassen sind.
Hinzukommt, dass wir die Versicherung zum neuen Jahr wechseln wollen, da mein Vater einen für sein Klasse extrem hohen Tarif hatte.
Wer kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Vorraus!
Gruß
aquaplanta

Hallo

Ich weiß, dass meine Mutter die Schadensfreiheitsklasse erben kann.

wenn dies die traifbestimmungen des versicherers vorsehen ist dies möglich, ABER du bzw. deine mutter könnt nur den sf übernehmen den ihr euch jeweils selber hättet erarbeiten können. d.h. maximal sf 10 ist für euch drinn. sollten noch schäden oder unterbrechungen dazwischen sein, wirds eher weniger.

Meine Frage ist, wie man da vorgeht

bei seinem versicherer/makler anrufen/vorbeigehen

und ob man diese Schadensfreiheitsklasse auf beide Autos umlegen
kann,

nein!
ein sf = ein auto
2 sf´s = 2 autos

solange
diese über meine Mutter zugelassen sind.

wieso sind jetzt aufeinmal beide kfz auf deine mutter zugelassen?
bzw. sollen auf sie zugelassen werden?
eins du, eins deine mutter und ihr seid jeweils der halter dazu. fertig! alles andere verteuert die police!
*confused*

Hinzukommt, dass wir die Versicherung zum neuen Jahr wechseln
wollen, da mein Vater einen für sein Klasse extrem hohen Tarif
hatte.

das lass ich mal im raum stehen, aber mit dem vn-wechsel kannst du jeder zeit den versicherer wechseln. da brauchst du nicht bis 1.1. warten.

Wer kann mir weiterhelfen?

s.o.

mfg
snake

Hi,

ich muss mal wieder klugscheißen und snake tlw widersprechen: „erben“ kann Deine Mutter den SFR nicht, genau so wenig wie andere Tarifmerkmale. Aber eine SFR-Übertragung ist meist möglich.

Wenn der Tarif „ungünstig“ ist, muss nicht der Versicherer gewechselt werden, sondern der Tarif. Ein neuer Abschluss (neuer Vers.-Nehmer = Mutter oder Du selbst) geht aber ohnehin nur zum neuen/aktuellen Tarif.

Grüße, M