Schadensfreiheitsklasse übertragen - und dann?

Weiß jemand vielleicht Bescheid und kann weiterhelfen?

Ich habe ein Kfz versichert und habe eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse erreicht. Mein Partner hat, weil schon länger kein Kfz mehr selbst versichert, eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse.
Ich bin zwar Halter des Kfz und auch so im Brief eingetragen, aber mein Partner nutzt das Kfz. Nun möchte ich, dass er Versicherungsnehmer wird, ich Halter bleibe. Damit er sich nicht schlechter steht, möchte ich ihm meine Prozente überschreiben.

Was passiert nach dem Überschreiben mit meinen Prozenten? Sind sie weg? Ich habe noch ein Kfz bei einer anderen Versicherung. Betrifft der Fortfall meiner überschriebenen Prozente auch automatisch meinen anderen Wagen bei der anderen Versicherung oder wie geht das?

Will da nichts falsch machen, deshalb meine Frage. Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen?

Weiß jemand vielleicht Bescheid und kann weiterhelfen?

Ich habe ein Kfz versichert und habe eine bestimmte
Schadensfreiheitsklasse erreicht. Mein Partner hat, weil schon
länger kein Kfz mehr selbst versichert, eine schlechtere
Schadensfreiheitsklasse.
Ich bin zwar Halter des Kfz und auch so im Brief eingetragen,
aber mein Partner nutzt das Kfz. Nun möchte ich, dass er
Versicherungsnehmer wird, ich Halter bleibe. Damit er sich
nicht schlechter steht, möchte ich ihm meine Prozente
überschreiben.

kann man machen - in den meisten Fällen lassen sich die Versicherer aber gerade diesen „abweichenden Halter“ gut bezahlen. Ich würde das in jedem Fall vergleichen, ob es sich am Ende wirklich lohnt.

Was passiert nach dem Überschreiben mit meinen Prozenten? Sind
sie weg? Ich habe noch ein Kfz bei einer anderen Versicherung.
Betrifft der Fortfall meiner überschriebenen Prozente auch
automatisch meinen anderen Wagen bei der anderen Versicherung
oder wie geht das?

Deine Prozente sind ja nicht weg - sie sind halt nur wo anders :smile: Für das Übertragen können in der Regel die Prozente (richtig heißt es der SF-Rabatt) übertragen werden in der dein Partner auch einen Führerschein hat und den Wagen auch gefahren ist. Bedenke dass du bei einer Trennung aber keinen Anspruch mehr auf die SF-Rabatte hast.

Die Übertragung des einen SFR hat nichts mit deinem anderen SFR zu tun!

Will da nichts falsch machen, deshalb meine Frage. Vielleicht
kann ja jemand weiterhelfen?

Konkret solltest du dieses noch mal deinen Versicherungsonkel fragen, der sollte dir sicher auch gerne Auskunft geben.

Danke sehr! Werde ich machen!
Viele Grüße