Schadensfreiheitsrabatt aufteilen

Hallo,
ich habe bisher nirgends eine Antwort auf meine folgende Frage gefunden:
Kann man den Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Vers. aufteilen? D.h., kann ein Elternteil die Anzahl an SF-Jahren an das Kind übertragen, die die Versicherung anerkennt (weil das Kind diese selbst ‚erfahren‘ hat/haben kann) und den Rest selbst behalten? Oder verfällt der Rest immer?
Konkret, Elternteil hat vor ins Ausland umzuziehen und Kind Kfz + SF-Rabatt zu übertragen, wobei er am liebsten die überzähligen Rabattpunkte zur Sicherheit für eine eventuelle spätere Rückkehr (innerhalb der 7 Jahresfrist) aufbewahren würde.
Danke für jede Antwort.
Gruß Tom

(Unpersönliche Fragestellung erfolgte laut Forumsregeln :wink:)

Hallo,

die Antwort steckt meist in der Frage!:wink:

weil das Kind diese selbst ‚erfahren‘ haben kann ).

Der Rest fällt durchs Rost und ist wech!

VG René

Kann man den Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Vers. aufteilen?

Nein, das geht nicht.

Natürlich ‚geht‘ das

Kann man den Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Vers. aufteilen?

Nein, das geht nicht.

Natürlich „geht“ das - nur die Versicherungen können oder wollen nicht.

Timsy

Natürlich „geht“ das - nur die Versicherungen können oder wollen nicht.

Sinn ist es, den langjährig unfallfreien Fahrer zu honorieren und nicht seine nähere oder weitere Verwandtschaft. Allein deswegen ist eine Teilung eines SFR im Sinne des Erfinders.

Natürlich „geht“ das - nur die Versicherungen können oder wollen nicht.

Sinn ist es, den langjährig unfallfreien Fahrer zu honorieren
und nicht seine nähere oder weitere Verwandtschaft. Allein
deswegen ist eine Teilung eines SFR im Sinne des Erfinders.

Kann es sein, dass gemeint ist:
„… NICHT im Sinne des Erfinders“?

Dem stimme ich zu - Teilen wäre sicher durchaus machbar, aber wirklich nicht sinnvoll.

Grüße!

Timsy

owT