Schadensfreiheitsrabatt bei einem Firmenwagen?

Wenn ich auf meine Firma einen Wagen zulasse den mehrere Mitarbeiter fahren wie wird da der schadenfreiheitsrabatt erechnet???

Es gibt ja auch bei mehreren internetseiten einen online vergleich. da fragen sie ja nach denm Schadensfreiheitsrabtt was muss ich dann angeben ???

Danke

Daniel Konrad
Konrad-elektronik

Hallo Daniel,

das ist paurschal recht schwer zu sagen, da es nicht gesetzlich festgelegt ist. Aber hier ein paar Richtwerte:

Bei PKW: Ist schon ein Fzg. auf die Fa. zugelassen? Dann gilt die 2.Wageneinstufung, meist auf SF 1/2.
Hast Du einen privaten Vertrag, der frei ist? Dann kannst Du den SF-Rabatt auf die Fa. übertragen.
Sonst wird der Wagen so eingestuft, wie es bei privat genutzten Wagen wäre, meist auf SF 1/2, vorausgesetzt, dass der Führerschein min. 3 Jahre alt ist.

Bei LKW (z.b. Lieferwagen): Statt SF 1/2 gilt dann SF 0, ist aber meist nur bei 100% des Grundbeitrages.

Wie gesagt, es kann das bei manchen Gesellschaften abweichen. Deswegen würde ich eine Gesellschaft, die Dir preislich interessant vorkommt, direkt telefonisch kontakten. Sollte das nicht möglich sein, würde ich mich für einen anderen Versicherer entscheiden.

Hoffe, ich konnte helfen.
Guido