Aufgrund eines verschuldeten Parkplatzschadens erfolgte aktuell die Höhereinstufung in der SF-Klasse meines Zweitfahrzeuges. Wenn ich dieses Fahrzeug verkaufe ergibt sich für mich die Frage nach der SF-Klasse. Geht diese auf mein Erstfahrzeug über oder was passiert damit?
Was unternimmt die Versicherung um ihren Verlust auszugleichen?
Danke schon mal für Euer Interesse! Peter
Hallo Peter,
da die Einstufung auf den Fahrzeughalter erfolgt und nicht auf das Fahrzeug wird die Versicherung ohne Zweifel die höhere Einstufung auf den Erstwagen umlegen.
Das kann man in der Regel nur umgehen, indem man die Versicherung wechselt.
Der Stichtag für einen regulären Versicherungswechsel war der 30. November. Sollte jedoch die Versicherung nach diesem Stichtag eine Tariferhöhung angeküntigt haben so besteht für jeden Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, man kann binnen 14 Tagen ab dem Erhalt der schriftlichen Mittelung die Versicherung wechseln.
Meine Empfehlung: Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten haben bzw. in Kürze erhalten, so lassen Sie sich über das kostenlose Vergleichsportal http://www.kfz-versicherungen-in-deutschland.de die Angebote verschiedner Versicherer erstellen, wählen Sie das für Sie günstigste Angebot und wechseln Sie zu einem neuen Versicherer.
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Hallo,
wenn Du das Auto verkaufst bleibt Dein Rabatt 7 Jahre lang so stehen. Erst wenn Du ein neues Auto anmeldest erfolgt die Schadenrückstufung, wenn Du noch in diesem Jahr ein neues Auto anmeldest erfolgt die Rückstufung erst am 1.1.2012.
Viele Grüße
Sunshine
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Der SFR des Zweitwagen ist immer unabhängig vom Schadensfreiheitsrabatt des Erstfahrzeuges, so dass dieser Rabatt nicht belastet wird.
Bestraft werden kann immer nur der rabatt des Fahrzeuges, das den Schaden verursacht hat. Sollte dieses Fahrzeug abgemeldet werden, kann und darf dies nicht zur Belastung des Erstfahrzeuges führen.
MfG
Stephan
Aufgrund eines verschuldeten Parkplatzschadens erfolgte
aktuell die Höhereinstufung in der SF-Klasse meines
Zweitfahrzeuges. Wenn ich dieses Fahrzeug verkaufe ergibt sich
für mich die Frage nach der SF-Klasse. Geht diese auf mein
Erstfahrzeug über oder was passiert damit?
Es ist eine SF-Klasse für das 2.Fzg. Diese bleibt bestehen für das nächste 2.Fzg. Wenn es kein Folgefahrzeug gibt kann die SF-Klasse nach 7 Jahren verfallen.
Was unternimmt die Versicherung um ihren Verlust
auszugleichen?
Nichts, dafür hat man ja die Beiträge bezahlt. Die Günstigerstufung ist ja quasi eine „Belohnung“ für schadenfreie Zeiten. Die „Belohnung“ fällt in Zukunft geringer aus, bzw. kommt nicht mehr zum Tragen, wenn kein 2-Fzg angemeldet wird.
Danke schon mal für Euer Interesse! Peter
Gruß Dirk
Besten Dank für diese ausführlichste Antwort auf meine Fragen!
Danke Stefan, alles klar!
Danke Mister Sunshine, das ist doch mal ne Auskunft!
Danke für die ausführliche Erklärung! Du hast mir echt geholfen.
Hallo,
es passiert nichts, der SFR des Erstfahrzeugs bleibt unangetastet.
Grüße, M
Hallo Peter,
nein, da geht nix über. Jeder SFR läuft für sich.
Übrigens: für solche Fragen ist der Vermittler / Betreuer der Kfz-Vers. zuständig.
Bei mir gehört das völlig selbstverständlich zum Service.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens.sternberg.de