Schadensfreiheitsrabatt PKW / Motorrad

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

Ein Autofahrer hat seinen Führerschein Klasse 3 seit 1975 und darf deswegen auch Motorräder (Roller) mit 125 ccm fahren. Dieser Autofahrer hat in der PKW Haftpflichtversicherung SF 28, ein Motorrad hat er nie auf sich angemeldet gehabt.

Nun meine Fragen dazu:

Wenn der Autofahrer seinen PKW abmeldet und stattdessen ein 125er Motorrad anmeldet, mit welchem SF würde er eingestuft? Mit dem gleichen SF wie mit dem PKW, oder würde das anders berechnet?

Wird das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt, oder gibt es dafür eine generelle Handhabung die bei allen Versicherungen gleich ist?

Vielen Dank und Gruß
N.N

Wenn der Autofahrer seinen PKW abmeldet und stattdessen ein 125er Motorrad anmeldet, mit welchem SF würde er eingestuft?

Mit dem des Autos, wenn er es will.

Mit dem gleichen SF wie mit dem PKW, oder würde das anders berechnet?

Die SF Klasse ist die gleiche, der Beitragssatz kann ein anderer sein.

Wird das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich
gehandhabt, oder gibt es dafür eine generelle Handhabung die
bei allen Versicherungen gleich ist?

ich vermute, dass es bei allen so sein wird, garantieren kann ich es dir nicht.

Achtung
Bei den Versicheren die ich kenne, geht Motorrad nur bis max. SF10. Da steigt man dann ein wenn man aus SF28 PKW kommt.
Jetzt kommt das Dumme: Wenn man einen Schadensfall hat, kommt man mit dem Motorrad dann z.B. in SF 4, und DA ist man dann wenn man wieder auf PKW zurück wechselt: PKW SF4
Man kann durch so eine Geschichte den mühsam erworbenen SF verlieren.
Das gleiche gilt übrigens auch bei Wohnmobilen.

Besser eine Versicherung suchen, die bei vorhandenem PKW mit hoher SF auch das Motorrad schon mit mindestens SF4 einstuft (es müssen nicht beide Fahrzeuge bei einer Versicherung sein). Das solle dann keinen allzu hohen Beitrag ausmachen.

Bei den Versicheren die ich kenne, geht Motorrad nur bis max.
SF10. Da steigt man dann ein wenn man aus SF28 PKW kommt.
Jetzt kommt das Dumme: Wenn man einen Schadensfall hat, kommt
man mit dem Motorrad dann z.B. in SF 4, und DA ist man dann
wenn man wieder auf PKW zurück wechselt: PKW SF4
Man kann durch so eine Geschichte den mühsam erworbenen SF
verlieren.

Möglich ist es zwar, dass verschiedene Versicherer so handeln,
aber nicht alle.

Manche Versicherer stufen auch Motorräder immer mit SF1 ein und bei anderen gibt es Sondereinstufungen z.B. SF10 oder SF3

Sinnvoll ist es daher, immer bei Vertragsabschluss die Kriterien der Versicherer zu prüfen.

Gruß Merger

Danke, ist geklärt
Hallo Nordlicht, Stachus und Merger,

vielen Dank für eure Antworten. Damit ist mir schon mal geholfen.

Gruß
N.N