Hallo,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Autofahrer hat seinen Führerschein Klasse 3 seit 1975 und darf deswegen auch Motorräder (Roller) mit 125 ccm fahren. Dieser Autofahrer hat in der PKW Haftpflichtversicherung SF 28, ein Motorrad hat er nie auf sich angemeldet gehabt.
Nun meine Fragen dazu:
Wenn der Autofahrer seinen PKW abmeldet und stattdessen ein 125er Motorrad anmeldet, mit welchem SF würde er eingestuft? Mit dem gleichen SF wie mit dem PKW, oder würde das anders berechnet?
Wird das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt, oder gibt es dafür eine generelle Handhabung die bei allen Versicherungen gleich ist?
Vielen Dank und Gruß
N.N