Schadensfreiheitsrabatt (SFR) und Erbrecht

Hallo,

der SFR, den der Erblasser im Laufe seines Lebens „erfahren“ hatte, ist IMHO kein Teil der Erbmasse , sondern eine individuelle Belohnung des Kfz.-Versicherers für unfallfreies Fahren. [Die Regeln, nach denen ein SFR vom Dritten (Erblasser) auf einen Angehörigen übertragen werden kann, sind mir bekannt. Sie müssen nicht erörtert werden.]

Er fällt somit auch nicht in die Erbmasse und wäre deswegen auch nicht bei der Ermittlung eines Pflichtteils anzurechnen. Ist das soweit richtig? Ich habe diesbezüglich nach einem höchstinstanzlichen Urteil gesucht, konnte jedoch keines finden. Gibt es eines?

Gruß
vdmaster

Hallo,

Er fällt somit auch nicht in die Erbmasse und wäre deswegen
auch nicht bei der Ermittlung eines Pflichtteils anzurechnen.
Ist das soweit richtig?

Na in Erbmasse fallen wird recht schwierig und es wird dazu wohl auch keine höchstrichterliche Entscheidung geben (könne).
Denn der Verstorbene war Vertragspartner der Versicherung und dem gegenüber wurde der SFR herabgestuft. Eine Übernahme des SFR durch EINEN der Erben, ist weder im VVG geregelt, noch muss es eine Versicherung umsetzen (siehe Beitrag im Versicherungsbrett).
Also, woran sollte sich dann der Pflichtteil bemessen?
Nimmt man dann den Beitrag bei Pfefferminzia, bei Banania oder keinen, da es sowieso nicht gehen würde?

VG

Hallo,

wenigstens traust Du Dich, eine Antwort zu geben :wink:. Ich dachte schon, dass meine Frage ungehört „verhallen“ wird.

In der Tat sehe ich es ebenfalls so, dass der SFR kein Bestandteil der Erbmasse sein kann. Und es keine Urteile gibt, weil schon ein beauftragter RA einem Pflichtteilsberechtigten diesen Zahn zieht.

Ich finde es jedoch seltsam, dass man im Netz zu der Fragestellung rein gar nichts findet. Dies kann aber auch den falschen Suchbegriffen geschuldet sein.

Gruß
vdmaster

Moin,

Ich finde es jedoch seltsam, dass man im Netz zu der
Fragestellung rein gar nichts findet. Dies kann aber auch den
falschen Suchbegriffen geschuldet sein.

das glaube ich weniger, denn wie schon geschrieben ist die Übernahme eines SFR nicht gesetzlich geregelt, teilweise nicht einmal möglich.
Und wo kein Wert angesetzt werden kann ist es auch nicht möglich diesen auf irgendeine Art und Weise festzulegen.

Gruss Jakob